Arbeitshandschuhe und Schutzhandschuhe: Welche Bestimmungen gelten?

Ihre Hände können bei Ihrer Arbeit vielen Gefahren ausgesetzt sein. Deshalb ist es wichtig, diese mit Arbeitshandschuhen oder Schutzhandschuhen zu schützen. Wissen Sie, welche Schutzhandschuhe Sie bei welchen Arbeiten verwenden dürfen? Lesen Sie diesen Artikel, dann erfahren Sie mehr.

Kennen Sie die Situation? Sie müssen mit einer bestimmten chemischen Substanz hantieren und wissen nicht, welche Schutzhandschuhe dafür geeignet sind. Oder Ihre Mitarbeiter gehen auf Montage und sie müssen entsprechende Arbeitshandschuhe besorgen. Dabei müssen Sie über die wichtigsten Dinge in diesem Bereich Bescheid wissen.

Die Arbeits- und Schutzhandschuhe für den gewerblichen und industriellen Gebrauch werden in der Verordnung über die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben. Dabei werden die Risiken und Ausführungen in drei Kategorien unterteilt:

  • Kategorie I: für geringfügige Risiken
  • Kategorie II: mittlere Risiken
  • Kategorie III: Komplexe Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren und ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen.

Die Bedeutung der einzelnen Kategorien

Bei der Kategorie I handelt es sich um persönliche Schutzausrüstungen, die gegen oberflächliche mechanische Verletzungen, schwach aggressive Reinigungsmittel und gegen gemäßigte Witterungsbedingungen resistent sind. Dazu gehören auch schwache Stöße und Schwingungen, die nicht bis zu den Vitalzonen des Körpers gelangen.

Ganz anders verhält es sich in der Kategorie II. Hier geht es wirklich um extrem giftige und gesundheitsschädliche Bedingungen. Das können zum Beispiel reizende, gefährliche toxische oder radiotoxische Substanzen sein. Obwohl Sie der Gruppe II zugeordnet sind, können Schutzhandschuhe vielfach nur einen zeitlich begrenzten Schutz gegen chemische Stoffe oder ionisierender Strahlung gewährleisten!

Zur Gruppe III gehören auch Arbeitshandschuhe, die für eine warme oder heiße Umgebung mit Temperaturen über 100 Grad Celsius geeignet sind. Aber auch Kälteschutz-Handschuhe für Temperaturen unter Minus 50 Grad Celsius. Außerdem zählen dazu Schutzhandschuhe gegen Stürze aus Höhe oder zum Schutz bei Arbeiten mit Elektrizität und mit unter gefährlichen Stromspannungen stehender Anlagen.

Sonderkategorien:

Dazu gehören Schutzhandschuhe für spezielle Anforderungen wie zum Beispiel Kälteschutz oder Feuerwehrhandschuhe.

Die europäische Richtlinie 89/686/EWG:

Sie regelt und ist maßgebend für die Handschuhe der Kategorien II und III. Die Schutzhandschuhe sind nach diesen Kategorien unabhängig zu prüfen. Zusätzlich muss die Art der Prüfung durch genormte Piktogramme direkt auf den Handschuhen und auf der Verpackung verpflichtend angegeben werden.

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