Verspätete Krankmeldung: Einfach kündigen geht nicht

Wenn Sie die Krankmeldung eines Mitarbeiters verspätet oder überhaupt nicht bekommen, ist Ihr Problem als Arbeitgeber groß. Sie müssen auf den Personalausfall schnell reagieren können, um den Schaden für das Unternehmen begrenzen zu können. Und genau dazu brauchen Sie die Krankmeldung schnell. Aber eine verspätete Krankmeldung rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung.

Bei einer verspäteten Krankmeldung kann ein Arbeitgeber nicht reagieren
Das ist mitunter für Arbeitgeber schwer zu verstehen: Wenn Sie z. B. in einer kleinen Filiale nur eine Mitarbeiterin beschäftigen und diese wird krank, haben Sie ohne rechtzeitige Krankmeldung ein Problem. Sie können auf die Krankmeldung nicht reagieren und der Laden bleibt schlicht geschlossen.

Die Folge: Es wird kein Umsatz gemacht. Passiert das öfter, sind Kunden verärgert und wenden sich unter Umständen Wettbewerbern zu. Alles das kann passieren, wenn die Krankmeldung nicht rechtzeitig bei Ihnen eintrifft.

Keine sofortige Kündigung bei verspäteter Krankmeldung
Trotzdem dürfen Sie nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg nicht sofort zur Kündigung greifen. Erforderlich ist vielmehr eine einschlägige vergebliche Abmahnung. Im Klartext: Bei der ersten verspäteten Krankmeldung dürfen Sie nicht gleich kündigen. Vor dem Arbeitsgericht würden Sie den Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren.

Einschlägige Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung erforderlich
Es reicht nicht jede Abmahnung als Grundlage für die Kündigung. Der Mitarbeiter muss konkret wegen verspäteter Krankmeldung abgemahnt worden sein. Eine vorherige Abmahnung wegen Angabe einer unzutreffenden Dauer der Arbeitsunfähigkeit reicht in der Regel nicht (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2009, 6 Sa 1239/09).