Alles über die Krankmeldung aus dem Urlaub im Ausland

Immer wieder erkranken Menschen während ihres Urlaubs im Ausland. Wenn die Erkrankung so schwer ist, dass sie eine Arbeitsunfähigkeit mit sich bringt, müssen die erkrankten Tage in der Urlaubskartei gutgeschrieben werden. Aber wie aber funktioniert eine solche Krankmeldung aus dem Urlaub im Ausland?

Zuerst muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Erkrankung unmittelbar mitteilen. Für eine ordnungsgemäße Krankmeldung, benötigen Sie einen Arbeitsunfähigkeitsbescheid eines Arztes vor Ort.

Im nächsten Schritt gilt es den Arbeitsunfähigkeitsbescheid zu überprüfen. Denn wenn auf dem ärztlichen Bescheid nur steht, dass Sie erkrankt sind, reicht das für den Arbeitgeber in der Heimat nicht aus, wie das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen entschied (Az. L 11 KR 16/06). Gleiches gilt im Übrigen für Arbeitslose, die ihre Krankmeldung bei der Agentur für Arbeit einreichen wollen.

Der Fall: Ein arbeitsloser Arbeitnehmer erkrankte im Urlaub und versuchte mit einer ausländischen Krankschreibung rückwirkend bei der Agentur für Arbeit seine Arbeitsunfähigkeit anerkennen zu lassen. Nach seinem Urlaub wurde die rückwirkende Krankmeldung von der Agentur allerdings zurückgewiesen. Die Richter stellten sich mit ihrer Entscheidung hinter die Agentur für Arbeit, da es der ausländischen Krankschreibung an Beweiskraft mangelte.

Gleiches gilt für Arbeitgeber:Bei einer Krankmeldung aus dem Urlaub muss Arbeitnehmern die Rückgutschrift von Urlaubstagen nur gewährt werden, wenn sicher ist, dass der ausländische Arzt bewusst zwischen Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat.

Fazit: Ein im Urlaub erkrankter Arbeitnehmer muss auf schnellstem Weg die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse des Urlaubsortes an den Arbeitgeber übermitteln. Dabei können die für die Mitteilung entstandenen Kosten vom Betrieb rückwirkend von der Steuer abgesetzt werden.

Schließlich muss sich der Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr bei seinem Arbeitgeber und auch bei seiner Krankenkasse, ist er gesetzlich versichert, zurückmelden.