Checkliste: Arbeitsplatzgestaltung – So erzielen Sie mehr Effektivität am Arbeitsplatz

Was auch immer Ihr Beruf ist: Sie sind das, was Sie sind, nicht geworden, um sich dann mit Ihrem Schriebtisch, Ihrer Ablage oder sonstigem Papier- und Datenkram zu beschäftigen! Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht so einfach ist.

Denn gerade das Ignorieren solcher organisatorischen Aufgaben führt dazu, dass sie übermächtig werden und Sie bei Ihrer eigentlichen Arbeit behindern. Wie das schlechte Gewissen, das aus unerledigten Papierstapeln erwächst und Sie demotiviert. Oder der Zeitverlust, den die Suche nach irgendwelchen Unterlagen mit sich bringt. Oder der Energieverlust, den ein unaufgeräumtes Büro generell zur Folge hat.

Optimal ist ein funktionstüchtiger Arbeitsplatz, der alle organisatorischen Voraussetzungen dafür mitbringt, dass die Organisation sich als Thema sozusagen selbst abschafft. Unmöglich? Keineswegs! Prüfen Sie doch gleich einmal anhand der Checkliste, wie es um die allgemeine "Hardware" an Ihrem Arbeitsplatz bestellt ist.

  • Ungestörtes Arbeiten ist durch Sichtschutz (Großraumbüro), schließbare Tür o.Ä. möglich.
  • Der Raum und der Schreibtisch sind optimal beleuchtet (kein Blenden und keine Schattenwirkung auf dem Arbeitsplatz).
  • Die Schreibtischlampe ist mit einer Glühbirne von mindestens 60 Watt ausgestattet und in Höhe und Leuchtbereich verstellbar.
  • Der höhenverstellbare Arbeitsstuhl entspricht ergonomischen Anforderungen.
  • Die höhenverstellbare Arbeitsplatte ist mindestens 100 x 60 cm groß.
  • Die Arbeitsfläche befindet sich etwa in Ellbogenhöhe.
  • Der Bildschirm ist in einem Winkel von etwa 90 Grad zum Fenster platziert.
  • Beim Arbeiten am Bildschirm müssen Kopf oder Körper nicht gedreht werden.
  • Der Abstand zum Bildschirm beträgt etwa eine Armlänge.
  • Die Oberkante des Bildschirms befindet sich etwa in Augenhöhe.
  • Eine ergonomisch geformte Maus wird verwendet.
  • Mit Gel gefüllte Handauflagen für Tastatur und Maus werden zur Entlastung der Handgelenke eingesetzt.
  • Die technischen Geräte entsprechen den allgemeinen Normen.