Vollst oder nur nur voll zufrieden? – Der Zeugniscode

Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt so sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Beurteilung über den scheidenden Mitarbeiter zu erstellen. Diese Beurteilung muss wohlwollend formuliert sein und darf für den Arbeitnehmer zukünftig kein K.O.-Kriterium darstellen. Im Laufe der Zeit hat eine eigene Sprache für solche Beurteilungen entwickelt, die jeder kennen sollte.

Das Arbeitszeugnis

Es handelt sich hierbei um eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Arbeitsverhältnis. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis, das lediglich die gesetzlichen inhaltlichen Mindestanforderungen enthält (Personalien, faktische Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses), von Bewertungen hinsichtlich der Qualität der geleisteten Arbeit jedoch nichts erwähnt.

Dies wiederum drückt sich einem qualifizierten Arbeitszeugnis aus. In Deutschland besteht im Übrigen ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis muss laut Gesetzt stets wohlwollend formuliert sein, denn es soll dem ehemaligen Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber eine gewisse Fürsorgepflicht.

Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein und alle Angaben enthalten, die zu einer Beurteilung des Arbeitnehmers führen, die für den zukünftigen Arbeitgeber von berechtigtem Interesse sind. Der Arbeitgeber ist es allerdings dadurch nicht gehalten, über negative Ereignisse der Vergangenheit zu berichten. Derartige Aussagen dürfen nur gemacht werden, wenn sie während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses präsent waren.

Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen stellte sich jedoch als nicht ganz so einfach heraus. Wahrheit und Wohlwollen miteinander zu vereinbaren, kann ein schwieriges Unterfangen sein und unterliegt oftmals dem Interpretationsspielraum eines jeden einzelnen. Es gilt
Fehler und Missverständnisse zu vermeiden sowie eventuelle Rachegedanken seitens des Arbeitgebers im Keim zu ersticken. Im Laufe der Zeit hat sich von daher der so genannte Zeugniscode entwickelt, der beide Anforderungen mehr oder weniger integriert.

Ein Arbeitszeugnis formulieren

Wortwahl und Satzstellung sind in Deutschland nicht vorgeschrieben, sie unterliegen dem Zeugnisaussteller. Auch ist es ihm freigestellt auf welche Art und Weise er den Arbeitnehmer beurteilt, wobei Unklarheiten sowie Uneindeutigkeiten hinsichtlich der Einschätzung zu vermeiden sind. Das qualifizierte Arbeitszeugnis sollte aus folgenden Inhalten bestehen:

1. Aufgabenbeschreibung

Diese muss vollständig, genau und so ausführlich wie möglich dokumentiert werden und es sind dem Zeugnisaussteller hier sehr enge Grenzen gesetzt. Die einzelnen Tätigkeiten sollten exakt aufgeführt sein, so dass sich der zukünftige Arbeitgeber ein Bild vom bisherigen Tätigkeitsfeld des zukünftigen Arbeitnehmers machen kann. Alle Aufgaben, die etwas mit den Kenntnissen und Leistungen des Arbeitnehmers zu tun haben, sollten aufgelistet werden, weniger wesentliche Dinge kann der Zeugnisaussteller ignorieren.

Das Weglassen von Leistungen, die in Zusammenhang mit den für das Berufsbild oder die Branche üblichen Tätigkeiten stehen, bedeutet für den zukünftigen Arbeitgeber immer einen versteckten Hinweis auf nicht oder unterdurchschnittlich erbrachte Leistungen des Arbeitnehmers.

Dem Arbeitnehmer steht folglich das Recht zu, dies vom Zeugnisaussteller korrigieren zu lassen. Im Gegenzug kann der Zeugnisaussteller Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem berufs- oder branchenüblichen Eigenschaften der Tätigkeit stehen, weglassen.

2. Leistungsbewertung

Hier hat der Zeugnisaussteller mehr oder weniger freie Hand. Üblich ist es nachfolgende Bereiche zu beurteilen. Auch ein Fehlen eines oder mehrerer dieser Bereiche kann eine schlechte Beurteilung des solchen darstellen.

  • Fachkenntnisse
  • Persönliche Fähigkeiten
  • Arbeitsweise
  • Erfolge
  • Bereitschaft, Leistung zu erbringen
  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit

3. Angabe über den Ausscheidungsgrund

Zu den Angaben von Gründen muss der Zeugnisempfänger grundsätzliche seine Zustimmung geben. Eine fristlose Kündigung darf nicht erwähnt werden.

4. Schlussformulierung

Können, müssen aber nicht vorhanden sein. Wenn aufgeführt, dann müssen sie ehrlich gemeint sein und auf gar keinen Fall negativ oder doppeldeutig formuliert werden.

5. Unterschrift

Das Zeugnis muss vom direkten Vorgesetzten oder einem ranghöheren Bevollmächtigten unterschrieben werden und durch Angabe der Position und Funktion im Unternehmen ergänzt werden.

Der Zeugniscode

Hier einige Beispiele wie sprachliche Formulieren ausgelegt werden können:

1. Leistung

  • Sehr gut – „…stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Gut – „…stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Befriedigend – „…zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Ausreichend – „… zu unserer Zufriedenheit“
  • Mangelhaft – „…weitgehend (oder im Großen und Ganzen) zu unserer Zufriedenheit“
  • Ungenügend – „…bemühte sich, …zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“
  • Schlecht – „…entsprach unseren Erwartungen..“
  • Sehr schlecht – „…hat sich eifrig bemüht…“

2. Zuverlässigkeit, wenn zuverlässig, aber sonst ungeeignet – „…ist ein gewissenhafter Mitarbeiter.“

3. Leistungsfähigkeit wenn mangelhaft – „…war immer mit Interesse bei der Sache.“

4. Leistungsbereitschaft wenn mangelhaft – „..zeigte für die Tätigkeit Verständnis.“ oder „…erledigte Aufgaben mit Fleiß und Interesse.“

5. Initiative wenn mangelhaft – „…erledigte alle Aufgaben ordnungsgemäß.“

6. Durchsetzungsvermögen wenn mangelhaft – „…ist mit den Vorgesetzten gut zurechtgekommen.“

7. Kooperationsverhalten wenn mangelhaft – „…war fleißig und wusste sich zu verkaufen.“

8. Verhalten

  • Sehr gut – „…Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.“
  • Gut – „…Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.“
  • Befriedigend – „…Verhalten gegenüber Vorgesetzten war einwandfrei.“
  • Unterdurchschnittlich – „…Verhalten gab keinen Anlass zur Beanstandung.“
  • Mangelhaft – „…Verhalten war angemessen.“

9. Beruflich völlig ungeeignet – „…bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“

10. Versagen im Beruf – „…war den Kollegen wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.“

11. Fauler Mitarbeiter – „…hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt“

12. Verhältnis zu Vorgesetzten

  • Gut, sehr geschätzt – „…hatte persönliches Format.“
  • Schlecht, problematisch – „…galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter.“

13. Personalführung

  • Gut – „…besaß die Fähigkeit, Mitarbeiter zielgerichtet zu motivieren.“
  • Mangelhaft – „Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.“

14. Zielstrebigkeit, wenn gut – „…hatte den Blick für das Wesentliche.“

15. Vom Arbeitgeber gekündigt – „Die Trennung erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen.“

16. War bei Mitarbeitern nicht beliebt – „Seine umgängliche und kollegiale Art wurde geschätzt.“

17. Alkoholproblem – „…trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“

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