Werbung im Herbst: Knacken Sie doch mal Nüsse

In der Werbung gilt es, am Ball zu bleiben. Überraschen Sie Kunden und Interessenten, indem Sie sie auf ungewohnte Weise ansprechen. Das geht einfacher, wenn Sie einen konkreten Anlass für Ihre Werbung finden, wie zum Beispiel der Beginn einer neuen Jahreszeit. Welche Werbung in den Herbst passt, lesen Sie in den kommenden zwei Tipps.

Viele Menschen lieben es, Rätsel zu lösen, egal, ob das Kreuzworträtsel in der Fernsehzeitung, ein Sudoku oder das Quiz im Fernsehen. Dieses allgemein verbreitete Interesse können Sie auch für Ihre Werbung nutzen. Loben Sie ganz einfach für Ihre Kunden und Interessenten einen Wettbewerb aus – natürlich darf der Bezug zum Herbst nicht fehlen.

Stellen Sie die Werbung unter das Motto „Nüsse knacken“. Als Preise können Sie hübsche Weidekörbe mit Nüssen füllen. Das kostet nicht viel, sieht aber nett aus.
Es geht Ihnen ja in erster Linie nicht um das Rätsel, sondern um die Werbung.

Wählen Sie Aufgaben aus, die einen Bezug zu Ihrer Branche oder Ihrem Betrieb haben. Stellen Sie sicher, dass die Teilnehmer sich mit Ihrem Angebot beschäftigen müssen – dann wird das Rätsel zur Werbung.

Einige Beispiele:

  • Kreuzworträtsel mit Fachbegriffen aus Ihrer Branche
  • Fragen zu Ihren Prospekten mit 4 Antwortmöglichkeiten
  • Ausschnitte von Bildern zeigen und Gegenstände erraten lassen

Einmalige Werbungen oder Fortsetzungen planen

Eine solche Aktion könnte zu einem bestimmten Termin stattfinden, Sie können die Werbung jedoch auch über einen längeren Zeitraum laufen lassen. Möglich wäre beispielsweise, dass Ihre Kunden 6 Wochen lang eine Nuss knacken können. Dann betreiben Sie mit der Werbung zwar mehr Aufwand, bleiben jedoch länger im Gespräch.

Bekannt machen können Sie den Wettbewerb durch unterschiedliche Arten der Werbung. Möglich wären Werbebriefe, Handzettel, Aushänge im Schaufenster oder ein Hinweis auf Ihrer Internetseite.

Achten Sie darauf, dass Ihr Wettbewerb nicht zur unlauteren Werbung wird. Vor allem dürfen Sie die Teilnahme nicht von einem Geschäft mit Ihnen abhängig machen – die Kopplung an den Abschluss eines Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkvertrags ist verboten. Sie müssen zudem eindeutige Teilnahmebedingungen formulieren und versprochene Preise auch vergeben.

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