Wie lange können Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern?

Mit dem Urteil des BHG können Bankkunden aufatmen und unzulässig hohe oder unberechtigt erhobene Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Das Gerichtsurteil gilt für alle Kredite, die vor 2011 abgeschlossen wurden und nicht länger als 2004 zurückliegen. Banken rechnen mit einem großen Aufkommen an Rückforderungen und stellen sich auf viele rückwirkende Bearbeitungen ein.

Jeder Verbraucher, der ab 2004 einen Kredit erhalten und Gebühren dafür bezahlt hat, kann die Kreditgebühren prüfen und bei einer zu hohen Berechnung rückfordern. Bisher war es strittig und konnte somit von Bank zu Bank individuell gehandhabt werden, ob einem Widerspruch der Kreditgebühren für Verbindlichkeiten vor 2011 geltend gemacht werden konnten. Mit dem Urteil bekundet der BGH, dass Ihre Rückforderungen nicht verjährt sind und Sie Ihre Bank dazu anhalten können, zu viel oder unberechtigt geforderte Kreditgebühren zurückzuzahlen.

Wenn Sie Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern, haben Sie bis zum Jahresende Zeit und können bis einschließlich 29. Oktober 2004 prüfen. Der 29. Oktober gilt als Stichtag, wodurch eine Verjährung nur für Kredite gilt, die vor dem 29. Oktober 2004 abgeschlossen wurden.

Kreditgebühren auf Unzulässigkeit prüfen

Viele Kredite wirkten zinsgünstiger, weil die Gebühren höher angesetzt und die Zinsen somit niedrig gehalten wurden. Vor allem Verbraucher, die primär auf den Zinssatz blickten und die Gebühren erst in zweiter Instanz als Mehrkosten für den Kredit ansahen, werden durch die Möglichkeit, Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern, eine Verringerung Ihrer Gesamtkosten für den Kredit begünstigen. Erscheinen die Kreditgebühren zu hoch, lohnt sich für Sie eine fachkundige Überprüfung und bei Uneinsichtigkeit Ihrer Bank eine noch in diesem Jahr eingereichte Klage.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt Ihre Interessen als Verbraucher und Kreditnehmer durch dieses Urteil höher, als die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden von Banken und kreditgebenden Institutionen. Ein Fachanwalt oder Ihr Steuerberater kann die Prüfung vornehmen und Ihnen mitteilen, ob Sie Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern und somit den Kredit auch nachträglich vergünstigen können.

Die Rückforderung fristgemäß beantragen

Vor allem für ältere Kredite sollten Sie nun schnell entscheiden und kontrollieren, ob unrechtmäßig hohe Gebühren erhoben wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre kreditgebende Bank zwar einen niedrigen Zinssatz präsentiert, dafür aber mit sehr hohen Gebühren bei Änderungen in der Tilgung, bei Sondertilgungen oder auch einer notwendigen Stundung reagiert.

Als Laie haben Sie keine vollständige Übersicht, wodurch Sie sich auf die Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater konzentrieren sollten. Dieser wird Ihnen auch anraten, eine Klage umgehend einzureichen und so die Frist für eine korrekte Rückforderung einzuhalten, wenn Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können. Bis zum Jahresende haben Sie Zeit, zu viel gezahlte Gebühren für Kredite und Darlehen von der Bank einzufordern und sich entweder gütlich zu einigen, oder die Klage einzureichen.

Dieses aktuelle Urteil des BGH gibt Ihnen als Verbraucher mehr Rechte und ermöglicht es Ihnen, auch nachträglich zu viel gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern zu können.

Lesen Sie passend dazu auch die Artikel "Kreditbearbeitungsgebühren: Fordern Sie Ihr Geld zurück" und "Mustertext Kreditbearbeitungsgebühren: So fordern Sie Ihr Geld zurück."