Was ist eigentlich eine Kreditversicherung?

Kreditversicherungen werden häufig auch als Restschuldversicherung bezeichnet. Sie sichern den Fall der Zahlungsunfähigkeit bei einem laufenden Kredit ab. Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder allgemeine Erwerbsunfähigkeit können dazu führen, dass Sie als Kreditnehmer auf einmal Ihren Verplichtungen nicht mehr nachkommen können. Andererseits kann auch im Todesfall die Familie schwer belastet werden. Mit einer Restschuldversicherung können Sie sich und Ihre Familie vor diesem Risiko schützen.

Im Normalfall wird die Kreditversicherung bei dem Kreditinstitut abgeschlossen, das auch den Kredit zur Verfügung stellt. Der Versicherungsschutz gilt für die Laufzeit des Kredites. Sollten Sie während dieser Zeit arbeitslos, erwerbs- oder berufsunfähig werden und so nicht mehr in der Lage sein, Ihrem Kreditvertrag nachzukommen, dann setzt die Kreditversicherung ein und übernimmt für Sie die Verpflichtungen inklusive Zinsen. 

Im Falle Ihres Todes kommt die Kreditversicherung für die Tilgung des Kredites und der Zinsen auf.

Kosten einer Kreditversicherung
Die Kosten für eine Kreditversicherung orientieren sich an der Höhe des Kredits sowie der Laufzeit. Auch das Alter des Kreditnehmers ist wichtig, denn daran orientiert sich das Risiko der Todesfallversicherung. Die Prämie der Kreditversicherung wird normalerweise als Einmalsumme kalkuliert, die auf Wunsch mit der monatlichen Kreditrate verrechnet werden kann. Wenn der Kredit vorzeitig getilgt wird, so wird auch die anteilige Kreditversicherung zurückerstattet.

experto.de meint: Die Kreditversicherung ist für die Banken ein lukratives Produkt. Provisionen und laufende Beiträge können die Restschuldversicherung zu einer teuren Angelegenheit machen. Im effektiven Jahreszins eines Darlehens ist die Versicherung meist nicht mit aufgeführt, daher ist es für den Kunden recht schwer, verschiedene Angebote zu vergleichen.

Weitere Fallstricke können in den Vertragsbedingungen versteckt sein. Häufig ist eine Wartezeit vorgesehen, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Der Kreditnehmer muss also erst eine Weile krank oder arbeitslos sein, bevor das Kreditinstitut zahlt.

Falls man sich doch für eine Absicherung entscheidet, sollte zunächst geprüft werden, ob nicht andere Vermögenswerte als Sicherheiten aufgebracht werden können: Immobilie, Kapitallebensversicherungen oder Sparpläne sind genauso möglich.