Restschuldversicherungen sind häufig unnötig und teuer

Mit einer Restschuldversicherung kann sich ein Darlehensnehmer gegen unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod absichern. Doch nicht in jedem Fall ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfehlenswert.

Die Restschuldversicherung kommt ursprünglich – wie sollte es anders sein – aus den USA. Bereits 1950 kam die Restschuldversicherung als Credit Life Insurance auf den Markt und fand wenig später ihren Weg auch nach Deutschland.

Zweck der Restschuldversicherung
Zunächst wurde mit der Restschuldversicherung lediglich der Tod des Kreditnehmers abgesichert. Bis heute wurden allerdings die Szenarien, bei denen die Restschuldversicherung einspringt und die Raten des Darlehens übernimmt, deutlich ausgeweitet. So können sich Kreditnehmer heute auch gegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Invalidität absichern.

Wie teuer die Restschuldversicherung ist, hängt natürlich auch von der Art des abzusichernden Risikos ab. Da das Risiko der Arbeitslosigkeit größer ist als das Todesfallrisiko, sind in diesen Fällen die Kosten für die Restschuldversicherung auch sehr viel höher.

Abschluss einer Restschuldversicherung
Restschuldversicherungen werden in der Regel von den Kreditinstituten getrennt zum Darlehen angeboten. Das hat für die Kreditinstitute den Vorteil, dass sie die Kosten der Restschuldversicherung nicht in den Effektivzins des Darlehens einrechnen müssen.

Hinweis: Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 der Preisangabenverordnung (PangV) nur dann im effektiven Jahreszins enthalten sein, wenn ein Kreditinstitut den Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend vorschreibt. Tut es das nicht, müssen die Kosten auch nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.

Kosten einer Restschuldversicherung
Grundsätzlich ist die Restschuldversicherung eine gute Idee. Allerdings führt sie bei der Umsetzung häufig zu Nachteilen für den Kunden. 

Die Restschuldversicherungen werden häufig nur von einem ausgewählten Partner-Versicherungsunternehmen des Kreditinstitutes angeboten. Der Darlehensnehmer hat in der Regel keine Möglichkeit, sich eine eigene, preiswertere Restschuldversicherung zu suchen.

Da die Kreditinstitute für die Vermittlung der Restschuldversicherung zum Teil hohe Provisionen bekommen, verteuern die Policen den Kredit erheblich. Zusätzlich zu den Raten für die Restschuldversicherungen kommen noch die Bearbeitungsgebühren, die die Kosten weiter in die Höhe treiben.

Weiterer Nachteil: Wer ein Darlehen, für das bereits eine Restschuldversicherung besteht, umschulden möchte, der zahlt bei einem erneuten Abschluss einer Restschuldversicherung für den neuen Kredit auch noch einmal Bearbeitungsgebühren.

Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Eine Restschuldversicherung kann zur Absicherung von Risiken wie Todesfall, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durchaus sinnvoll sein. Man sollte aber in jedem Fall auf die Kosten der Restschuldversicherung achten. Ist man sich unschlüssig, bietet es sich an, sich die Kosten des Darlehens mit und ohne Restschuldversicherung auflisten zu lassen.

Wer als Kreditnehmer bereits über eine Lebensversicherung und/oder eine Unfallversicherung verfügt, kann häufig auf Abschluss einer Restschuldversicherung verzichten. Besteht demgegenüber kein derartiger Versicherungsschutz oder hat der Kreditnehmer Familie oder anderweitige Zahlungsverpflichtungen, kann der Abschluss einer Restschuldversicherung durchaus sinnvoll sein.

Eine Restschuldversicherung zur Absicherung eines Darlehens abzuschließen, sollte insbesondere bei einer Immobilienfinanzierung in Betracht gezogen werden. Wenn hier der Kreditnehmer durch Arbeitsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall durch Tod ausfällt, müssen die Hinterbliebenen nicht die Zahlungen für den Kredit übernehmen und können im Haus bleiben.

Kündigung einer Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung kann unabhängig vom Kreditvertrag gekündigt werden. Wer nach Überprüfung daher zu dem Schluss kommt, dass die Restschuldversicherung für ihn nicht (mehr) sinnvoll ist, kann diese kündigen und bekommt auch anteilig bereits gezahlte Prämien zurück. Lediglich die Bearbeitungsgebühren, die bereits mit den gezahlten Prämien verrechnet wurden, werden nicht erstattet.