Lohnt sich eine Kreditversicherung für Sie?

In der Regel ist es natürlich sinnvoll, wenn Sie bei Abschluss eines Darlehensvertrags Risiken absichern, die Ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen könnten. Insbesondere wenn hohe Beträge ausbezahlt werden, kann eine längere Krankheit oder der Tod des Hauptverdieners einer Familie schwerwiegende Folgen haben. Aber nicht immer sind Kreditversicherungen sinnvoll.

Der Nutzen von Kreditversicherungen ist allerdings fraglich, wenn schon für kleine Verbraucherkredite diverse Versicherungen zusätzlich abgeschlossen werden sollen. Die Kreditnehmer wissen häufig nicht einmal, welche Vereinbarungen zusammen mit dem Darlehensvertrag getroffen worden sind.

So wird oft das Risiko der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit Vertragsbestandteil. Selbst bei Krediten von unter 10.000 Euro sind hier Prämien von bis zu 800 Euro zu zahlen. Sie sollten sich vor Abschluss eines solchen Vertrages genau überlegen, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, diese Risiken abzusichern.

In der Regel wird die Versicherungsprämie als Einmalzahlung zu Beginn der Laufzeit fällig und einfach zu der ursprünglichen Darlehenssumme addiert. Es handelt sich damit praktisch um versteckte Zinsen. Überprüfen Sie daher genau, wie kostspielig dieses Darlehen tatsächlich für Sie werden kann, und vergleichen Sie die Darlehenssumme mit dem Betrag, der tatsächlich an Sie ausgezahlt wird.  

Tipp: Mit dem experto.de-Kreditversicherungsrechner können Sie schnell ausrechnen, um wie viel der Effektivzins eines Kredites mit der Kreditversicherung steigt.

Kann die Versicherung im Einzelfall überhaupt auszahlen?

Häufig ist auch schon zweifelhaft, ob die Versicherung im Einzelfall überhaupt zur Auszahlung kommen kann. Werden Sie zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig, die Ihnen vor Vertragsabschluss schon bekannt war, tritt die Versicherung grundsätzlich nicht ein.

Eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist nach vielen Verträgen nur dann eintrittspflichtig, wenn Sie bereits eine gewisse Zeit vor der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Arbeitslosigkeit darf außerdem nicht von Ihnen verschuldet worden sein und muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers sein. Damit löst nur die betriebsbedingte Kündigung unproblematisch einen Versicherungsfall aus.

Da außerdem noch häufig eine dreimonatige Wartezeit zu Beginn der Laufzeit und eine Karenzzeit von 42 Tagen bei Arbeitsunfähigkeit oder 60 Tagen bei Arbeitslosigkeit Vertragsbestandteil werden, ist der Nutzen solcher Versicherungen – von Einzelfällen abgesehen – gering. Gerade bei Darlehen mit kurzen Laufzeiten von bis zu 24 Monaten sollten Sie sich fragen, ob es sinnvoll ist, Risiken wie Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit unter derartigen Voraussetzungen abzusichern.

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