Wann und wie kündige ich einen Kredit?

Jeder Verbraucher hat das Recht seine Kreditvereinbarungen zu kündigen. Allerdings sind damit auch Kosten verbunden. Prüfen Sie daher vorher genau Ihren Kreditvertrag, bevor Sie im Endeffekt draufzahlen müssen.

Die Kündigungsfristen für Kredite können variieren: Ratenkredite mit festen Zinsen sind häufig an eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten gebunden. Kredite mit variablem Zinssatz sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Bei Immobilienkrediten läuft es anders. Ist ein fester Zins vereinbart, darf eine Kündigung erst nach zehn Jahren erfolgen.

Wichtig zu beachten ist, dass Kredite, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, mit einer Frist von drei Monaten kündbar sind. Dafür muss der Vertrag jedoch länger als ein halbes Jahr bestehen. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt, dass es jederzeit möglich ist, diese zurückzuzahlen sind.

Kredit kündigen: Zinsbindung beachten
Läuft die Zinsbindung allerdings früher aus, sollten Sie sich von Ihrer Bank rechtzeitig ein neues Zinsangebot einholen. Dann können Sie einen Monat vor Ablauf der Zinsbindung kündigen. Außerdem gilt: Der Kreditnehmer muss keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Genauere Angaben zu den jeweiligen Kündigungsfristen können Sie in Ihrem Kreditvertrag nachlesen.

Grundsätzlich gilt: Haben Sie einen variablen Zinssatz vereinbart und die Kreditzinsen sinken, kann es sich lohnen, eine Umschuldung vorzunehmen oder den Kredit ganz zurückzuzahlen. Bei Kündigung werden aber grundsätzlich die Bearbeitungsgebühren fällig.

experto meint: Prüfen Sie vor einer Kreditkündigung und einer möglicherweise damit verbundenen Umschuldung sorgfältig, welchen Hebel das günstigere Zinsniveau auf Ihre Rückzahlungen haben wird. Dieser Betrag sollte auf alle Fälle größer sein als Bearbeitungsgebühren und Vorfälligkeitsentschädigung. Letztere orientiert sich an der Restschuld, dem damals vereinbarten Zinssatz sowie dem aktuellen Zinsniveau.