Bürgschaft: Wie Sie einen Kredit bekommen, auch wenn die Sicherheiten nicht reichen

Wenn Sie eine Existenzgründung oder eine Firmenübernahme finanzieren möchten, aber keine ausreichenden Sicherheiten beibringen können, gibt es die Möglichkeit einer öffentlichen Bürgschaft zur Absicherung des Kredits. Dies ist auch möglich bei Investitionen in Maschinen, Gebäude, Warenlager oder Betriebsmittel oder auch bei Kontokorrentkreditlinien.

Beispiel: Sie planen eine Investition und benötigen einen Kredit von 60.000 Euro, haben aber nur für 40.000 Euro Sicherheiten. Mit einer Bürgschaft können Sie die fehlenden 20.000 Euro abdecken.

In der Regel beantragen Sie eine öffentliche Bürgschaft bei dem Kreditinstitut, bei dem Sie auch den Antrag für Ihren Kredit stellen. Den Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft kann Ihr Bankberater für stellen. Er benötigt hierzu eine zweite Ausfertigung der Unterlagen. Die zuständige Bürgschaftsbank prüft ein weiteres Mal das Investitionsvorhaben und die Bonität Ihres Unternehmens.

Bei diesen Bürgschaftsbanken handelt es sich um Förderbanken, die Unternehmer und Freiberufler bei der Kreditfinanzierung unterstützen. Träger sind häufig IHKs, Handwerkskammern oder Wirtschaftsverbände.

Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Kreditantrag unabhängig von Ihrer Hausbank und kann den Kreditantrag ablehnen, auch wenn bereits eine positive Bewertung der Hausbank vorliegt. Bei einer positiven Bewertung bekommen Sie von der Bürgschaftsbank die Zusage für eine Bürgschaft als Sicherheit für Ihren Kredit. Die Grenze liegt bei 50-80% der Kreditsumme ohne Sicherheiten, höchstens bei 1 Million Euro. Bei einem Kreditsumme bis 100.000 Euro können Sie den Bürgschaftsantrag auch direkt bei der Bürgschaftsbank stellen.

Achtung: Eine Bürgschaft kostenpflichtig. Sie müssen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,8-1,5% der Bürgschaftssumme sowie jährliche Gebühren zwischen 1 bis 1,5% aufbringen.