Unterschrift: Welche Vollmacht für wen?

Wem Sie für welche Aufgaben welche Vollmacht ausstellen dürfen, weiß "Der neue Brief-Berater":
  • Spezialvollmacht: für einzelne Aufträge wie den Verkauf einer Maschine. Unterschriftenzusatz: i.A. (im Auftrag). 
  • Gattungsvollmacht: für immer wiederkehrende, typische Aufgaben eines Bereichs, etwa im Sekretariat. Unterschriftenzusatz: i.V. (in Vollmacht). 
  • Handlungsvollmacht nach § 54 HGB: für alle Aufgaben im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens wie Kauf und Verkauf; gilt für mehrere Rechtsgeschäfte. Unterschriftenzusatz: i.V. (in Vollmacht). 
  • Prokura: umfassende Vertretung der Unternehmensleitung für alle Handelsgeschäfte; kann nur von Kaufleuten, deren Vertretern oder Erben erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Unterschriftenzusatz: ppa. (per procura = durch die Prokura).

– Spezialvollmacht: für einzelne Aufträge wie den Verkauf einer Maschine. Unterschriftenzusatz: i.A. (im Auftrag).

– Gattungsvollmacht: für immer wiederkehrende, typische Aufgaben eines Bereichs, etwa im Sekretariat. Unterschriftenzusatz: i.V. (in Vollmacht).

– Handlungsvollmacht nach § 54 HGB: für alle Aufgaben im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens wie Kauf und Verkauf; gilt für mehrere Rechtsgeschäfte. Unterschriftenzusatz: i.V. (in Vollmacht).

– Prokura: umfassende Vertretung der Unternehmensleitung für alle Handelsgeschäfte; kann nur von Kaufleuten, deren Vertretern oder Erben erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Unterschriftenzusatz: ppa. (per procura = durch die Prokura).

Wem Sie für welche Aufgaben welche Vollmacht ausstellen dürfen, weiß „Der neue Brief-Berater“: