Die größten Irrtümer: Bei akademischen Titeln wird das „Herr“ oder „Frau“ weggelassen

Wenn Sie zum Arzt gehen, dann sagen Sie vielleicht wie viele Deutsche "Ich gehe eben zu Dr. Meyer". Und ob das die richtige Anrede ist oder nicht, spielt hier wohl auch kaum eine Rolle. Schwieriger wird es, wenn Sie im Berufsleben mit akademischen Titeln umgehen müssen. Sagen Sie dann ebenfalls "Dr. Meyer" zu Ihrem Gesprächspartner? Lesen Sie hier, wie Sie bei der Anrede alles richtig machen.

Titel werden genannt

Wenn Sie im Büro einen Gast  begrüßen, der einen akademischen Titel trägt, dann sollte Sie diesen unbedingt auch nennen. Die vollständige Anrede zeigt, dass Sie wissen, wen Sie vor sich haben und sie erweist Ihrem Gegenüber außerdem Respekt. Wenn Ihnen der Namensträger dann anbieten sollte, den Titel wegzulassen, sollten Sie dessen Wunsch selbstverständlich beachten und Ihn anschließend wie gewünscht ansprechen.

Anders sieht die Regel für gutes Benehmen allerdings aus, wenn Sie selbst einen akademischen Titel tragen und sich vorstellen. In diesem Fall sollten Sie Ihren Titel bei der Begrüßung lieber nicht nennen, das kann sonst eitel wirken.

Mehrere Titel

Falls Ihr Gesprächspartner mehrere akademische Titel trägt, gilt es nur den höchsten bei der Begrüßung zu nennen. Begrüßen Sie also einen Prof. Dr. Ralf Meyer, dann sollten Sie Ihn mit "Herr Prof. Meyer" ansprechen. Alle weiteren Titel dürfen und sollten weggelassen werden.

Die Anrede enthält "Herr/Frau" und den Titel

Sagen Sie auch im Büro aus alter Gewohnheit "Dr. Meyer" zu Ihrem Gesprächspartner? Auch, wenn Sie es vom Arztbesuch  wahrscheinlich gewohnt sind, nur den akademischen Grad zu nennen, sollten Sie im beruflichen Umgang unbedingt darauf achten, dass Sie Ihr Gegenüber vollständig anreden.

Das bedeutet Sie sprechen ihn mit "Herr Dr. Meyer" an und nicht mit "Dr. Meyer". Sie können das "Herr" entgegen dem alltäglichen Gebrauch also nicht einfach weglassen.

Sollte Ihr Gegenüber zusätzlich auch noch einen Doppelnamen tragen, sollten Sie auch diesen in voller Länge nennen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur dann angebracht, wenn der Namensträger Ihnen eine kürzere Variante anbietet.