Was Sie als Infobrief versenden können
Nicht nur Einladungen, Kataloge, Pressemitteilungen oder Preislisten können Sie als Infobrief versenden – jede schriftliche Mitteilung oder Unterlage, auch Muster und Werbeartikel sind erlaubt. Auch eine sogenannte Fremdbeilage ist erlaubt – beispielsweise ein Hotelprospekt bei einer Messeeinladung. Sie müssen Sie nur jedem einzelnen Infobrief beilegen, denn Infobriefe müssen inhaltsgleich sein. Das heißt, sie müssen
- gleich aussehen, also aus dem gleichen Material und in der gleichen Farbe sein,
- das gleiche Format haben und
- gleich hoch frankiert sein.
Nicht als Infobrief versenden dürfen Sie Produkte zum Verkauf, beispielsweise Aufkleber. Von diesem Verbot ausgenommen sind allerdings
- Bücher,
- Broschüren,
- Zeitungen und
- Zeitschriften.
Inhaltgleichheit der Infobriefe
Grundsätzlich müssen Infobriefe inhaltsgleich sein – das heißt, Sie können nicht die komplette Tagespost als Infobrief versenden. Neben den zahlreichen erforderlichen Übereinstimmungen sind beim Infobrief aber auch ein paar Unterschiede zwischen den Sendungen zugelassen:
- Sendungen für unterschiedliche Standorte dürfen gesammelt und zusammen verschickt werden. Beachten Sie, dass auf allen Umschlägen der gleiche Absender steht, beispielsweise Ihre Zentrale.
- Die innere und die äußere Anschrift müssen identisch sein, das heißt, die Anschrift auf dem Umschlag muss die gleiche sein wie auf dem Brief.
- Die Briefe dürfen unterschiedliche Daten haben. Sie können also Sendungen sammeln, bis sie die notwendige Anzahl erreicht haben.
- Anrede und zusätzliche Angaben (Telefonnummern, Kontonummern, Namen und Nennung des Ansprechpartners) dürfen sich unterscheiden.
- Die Unterschrift darf unterschiedlich sein.