Was Sie als Infobrief versenden können

Den Infobrief können Sie für die verschiedensten Arten von Sendungen verwenden, wenn der Inhalt aller Sendungen gleich ist. Verschiedene Formate sind möglich, und auch, wenn Sie nicht die Mindestmenge von 50 Sendungen erreichen, können Sie das Sparpotenzial des Infobriefs nutzen.

Was Sie als Infobrief versenden können
Nicht nur Einladungen, Kataloge, Pressemitteilungen oder Preislisten können Sie als Infobrief versenden – jede schriftliche Mitteilung oder Unterlage, auch Muster und Werbeartikel sind erlaubt. Auch eine sogenannte Fremdbeilage ist erlaubt – beispielsweise ein Hotelprospekt bei einer Messeeinladung. Sie müssen Sie nur jedem einzelnen Infobrief beilegen, denn Infobriefe müssen inhaltsgleich sein. Das heißt, sie müssen

  • gleich aussehen, also aus dem gleichen Material und in der gleichen Farbe sein,
  • das gleiche Format haben und
  • gleich hoch frankiert sein.

Nicht als Infobrief versenden dürfen Sie Produkte zum Verkauf, beispielsweise Aufkleber. Von diesem Verbot ausgenommen sind allerdings 

  • Bücher,
  • Broschüren,
  • Zeitungen und
  • Zeitschriften.

Inhaltgleichheit der Infobriefe
Grundsätzlich müssen Infobriefe inhaltsgleich sein – das heißt, Sie können nicht die komplette Tagespost als Infobrief versenden. Neben den zahlreichen erforderlichen Übereinstimmungen sind beim Infobrief aber auch ein paar Unterschiede zwischen den Sendungen zugelassen:

  • Sendungen für unterschiedliche Standorte dürfen gesammelt und zusammen verschickt werden. Beachten Sie, dass auf allen Umschlägen der gleiche Absender steht, beispielsweise Ihre Zentrale.
  • Die innere und die äußere Anschrift müssen identisch sein, das heißt, die Anschrift auf dem Umschlag muss die gleiche sein wie auf dem Brief.
  • Die Briefe dürfen unterschiedliche Daten haben. Sie können also Sendungen sammeln, bis sie die notwendige Anzahl erreicht haben.
  • Anrede und zusätzliche Angaben (Telefonnummern, Kontonummern, Namen und Nennung des Ansprechpartners) dürfen sich unterscheiden.
  • Die Unterschrift darf unterschiedlich sein.