Zweite Mahnung: Auf die Formulierung kommt es an
Eine Mahnung, insbesondere eine zweite oder gar dritte, ist immer schwierig zu formulieren. Einerseits möchten Sie Ihr Geld bekommen, das Ihnen natürlich zusteht. Andererseits wollen Sie Ihren Kunden nicht verlieren. Eine gewisse Portion diplomatisches Geschick ist hier gefragt. Bleiben Sie freundlich, machen Sie aber gleichzeitig Ihren Standpunkt deutlich. Signalisieren Sie, dass es nun ernst wird.
Zweite Mahnung: Mahngebühren erheben
Haben Sie bei Ihrer ersten Mahnung möglicherweise noch auf Mahngebühren verzichtet, weil Sie von einem Versehen seitens des Kunden ausgegangen sind, so sollten Sie bei der zweiten Mahnung unbedingt Mahngebühren in Rechnung stellen. Andernfalls könnte Ihr Kunde daran zweifeln, dass Sie es ernst meinen.
Mahngebühren haben nämlich einen psychologischen Effekt auf Ihren Kunden. Die Erhebung von Mahngebühren ist außerdem Ihr gutes Recht; schließlich verursacht Ihnen der Zahlungsverzug Kosten, beispielsweise in Form von Mehrarbeit für das Schreiben der Mahnungen.
Praxis-Tipp: Denken Sie auch darüber nach, zusätzlich zu Mahngebühren Zinsen zu berechnen!
Zweite Mahnung: Drohungen klar kommunizieren
Drohen Sie in der zweiten Mahnung, damit die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit noch einmal unterstrichen wird. Eine Drohung muss realistisch sein und sollte im Falle des weiteren Nichtzahlens des Kunden auch in die Tat umgesetzt werden, damit Ihre Glaubwürdigkeit keinen Schaden nimmt. Beispielsweise können Sie androhen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder keine weiteren Lieferungen mehr auszuführen.
Im Extremfall, beispielsweise im Falle von Kunden, die bereits mehrfach in der Vergangenheit in Zahlungsverzug geraten sind, können Sie natürlich androhen, das Geschäftsverhältnis komplett aufzukündigen; dies tun die meisten Unternehmen, die auch noch eine dritte Mahnung verschicken, jedoch erst in dieser dritten Mahnung, nicht bereits in der zweiten. So bleibt ein stärkeres Druckmittel für die dritte Mahnung übrig.