Gesprächsführung mit dem Chef: „Im Urlaub bin ich nicht erreichbar!“

Eine Gesprächsführung mit dem Chef wird schwer, wenn er Sie im Urlaub erreichen will. Wie Sie rechtssicher sagen: "Ich bin in meinem Urlaub nicht erreichbar!", bzw. wie Sie in Ausnahmefällen verhandeln können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Gesprächsführung mit dem Chef: Darf er mich im Urlaub antelefonieren? Weisen Sie in Ihrer Gesprächsführung Ihren Chef darauf hin, dass Sie keinen Kontakt im Urlaub wünschen. Sagen Sie etwa: "Es ist allgemein bekannt, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. Sie verstehen doch sicherlich, dass ich wesentlich produktiver für unser Team bin, wenn ich erholt zurück komme."

Was ist, wenn Sie trotzdem im Urlaub arbeiten?
Der Kunde, den Sie exklusiv betreuen, möchte aber unbedingt mit Ihnen sprechen, auch wenn Sie im Urlaub sind? Bedenken Sie, dass Ihnen ein Ausgleichstag zusteht. Sollten Sie sich bereit erklären, im Urlaub zu arbeiten, weisen Sie in Ihrer Gesprächsführung Ihren Chef darauf hin: "Gut, wenn es unser Team weiterbringt: Ich würde im Gegenzug dann aber einen Ausgleichstag nehmen wollen.“"

Melden Sie sich bei Ihrem Chef, wenn Sie im Urlaub krank werden!
Elementarer Bestandteil einer gelungenen Gesprächsführung mit dem Chef im Krankheitsfalle im Urlaub: Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Vorgesetzten und weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie ein Attest haben: "Chef, nach einer Gehirnerschütterung hat mir der Arzt vier Tage Bettruhe verordnet." Wenn Sie das Attest vorweisen können, steht Ihnen laut Bundesurlaubsgesetz zu, dass Sie die verpassten Urlaubstage nachholen dürfen.