Wie Sie auf unfreundliche Personaler im Vorstellungsgespräch reagieren

In vielen Artikeln, sowohl in Print- als auch in Online-Medien, wird häufig schlechtes Benehmen der Bewerber in Vorstellungsgesprächen beklagt. Leider wird jedoch nur selten auf das Fehlverhalten mancher Personaler in Bewerbungsprozess und Vorstellungsgespräch eingegangen. Wie Sie auf bestimmte Verhaltensweisen im Gespräch am besten reagieren, lesen Sie im folgenden Artikel.

In einem Artikel in der WAZ vom 31. Januar 2015 wurden die folgenden Punkte genannt, die Bewerber in einem Vorstellungsgespräch und im Bewerbungsprozess am meisten ärgern:

  • Arroganz des Gesprächspartners
  • übermäßig viele, persönliche Fragen, die gar nichts mit dem Beruf bzw. der ausgeschriebenen Stelle an sich zu tun haben
  • offene Abwertung des Kandidaten, egal, ob auf das äußere Erscheinungsbild oder die Qualifikation und den bisherigen beruflichen Werdegang bezogen
  • Unfreundlichkeit, barscher Tonfall
  • Vertröstung des Bewerbers nach dem Gespräch mit der Floskel „Wir melden uns bei Ihnen“ bzw. „Sie hören von uns.“ Bei vielen Unternehmen ist es leider gang und gäbe, dass sie sich gar nicht mehr melden, wenn kein weiteres Interesse am Bewerber besteht – und diese Floskel ohne die Nennung eines konkreten Termins („Wir melden uns bis zum 20. Februar.“ beispielsweise“) zeigt schon, dass das Unternehmen gar nicht interessiert an Ihnen ist
  • keine Reaktion auf schriftliche Bewerbungen, noch nicht einmal in Form einer Absage.

Wie reagieren Sie am besten, wenn auf Ihre Bewerbung gar keine Antwort folgt?

Es wäre sehr unhöflich und auch aufdringlich, bereits wenige Tage nach Versand der Bewerbung beim jeweiligen Unternehmen nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens zu fragen, womöglich noch mehrfach im Fünf-Tages-Rhythmus. Nach zwei bis vier Wochen ist eine Nachfrage jedoch durchaus angemessen.

Wenn man Sie jedoch nur mit Floskeln und Ausflüchten im Stile von „Wir brauchen noch ein wenig Zeit. Wir melden uns.“ oder „Ich weiß auch nicht und meine Kollegin ist nicht da, die da was zu sagen könnte.“ u. ä. vertröstet werden, können Sie davon ausgehen, dass kein Interesse an Ihnen besteht.

Wenn Sie überhaupt keine Antwort auf Ihre schriftliche Bewerbung erhalten oder mit den o. g. Sätzen lediglich vertröstet werden, weil man noch nicht einmal das Rückgrat hat, Ihnen zu sagen, dass man andere Kandidaten aus etwaigen Gründen bevorzugt, sollten Sie von einer weiteren Bewerbung in dem Unternehmen Abstand nehmen, denn dieser Umgang mit Bewerbern zeugt nicht gerade von gutem Organisationsvermögen und Wertschätzung von potentiellen Mitarbeitern.

Wenn Sie im Vorstellungsgespräch unhöflich oder arrogant behandelt werden

Auch wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Stelle sind, hat der Arbeitgeber bzw. dessen Repräsentant jedoch nicht automatisch das Recht, unhöflich oder gar überheblich Ihnen gegenüber aufzutreten, denn Sie sind nicht der Bittsteller, der Arbeit um jeden Preis haben möchte, sondern ein Mensch mit vielfältigen Qualifikationen und Talenten, also ein Problemlöser.

Wenn man Sie jedoch nur als lästiges Übel behandelt oder Ihnen zu verstehen gibt, dass es eine wahre Gnade der Firma ist, jemanden wie Sie zu empfangen, können Sie folgendermaßen reagieren:

  • Angenommen, Sie haben in Augen des Personalers ein paar Pfund zu viel auf den Rippen und dies wird mehr oder weniger offen im Vorstellungsgespräch angesprochen, können Sie z. B. antworten: „Soll ich hier als technische Zeichnerin anfangen oder als Model?“
  • Wenn Sie harsch angefahren werden, weil Sie sich erlaubt haben, fünf bis zehn Minuten zu früh zum vereinbarten Gesprächstermin zu erscheinen, können Sie entgegnen: „Dies spricht für ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Ist dies in Ihrem Unternehmen nicht gewünscht?“
  • Wenn man Ihre bisherigen Arbeitsverhältnisse und Qualifikationen in Abrede stellen will oder Ihnen womöglich direkt offen sagt, dass man mit Menschen, die früher bei Firma XY beschäftigt waren, nicht zusammenarbeitet, können Sie ruhigen Gewissens zurückfragen, warum man Sie dann überhaupt zu einem Gespräch eingeladen hat.

Sie möchten zwar etwas vom Arbeitgeber, nämlich nach Möglichkeit eine neue Arbeitsstelle, aber umgekehrt möchte der Arbeitgeber auch etwas von Ihnen, nämlich eine neue, geeignete Arbeitskraft finden. Wenn Sie jedoch lediglich im Gespräch geradezu abgebügelt und geringschätzt werden, können Sie diese Farce auch von sich aus beenden, denn niemand hat es nötig, sich geringschätzig und abwertend von einem Personaler behandeln zu lassen.

So wie der Arbeitgeber es normalerweise auf ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis mit dem Bewerber anlegt, so sollten auch Sie als Arbeitnehmer sich umgekehrt dauerhaft im neuen Unternehmen wohl fühlen.

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