Vorstellungsgespräch: Kündigungsgründe erläutern, ohne frühere Arbeitgeber schlecht zu machen

Ein K. O.-Kriterium im Vorstellungsgespräch ist es, wenn der Bewerber schlecht über frühere Arbeitgeber redet – egal, ob dies nun begründet ist oder nicht. Lesen Sie im folgenden Artikel, wie Sie auch unglücklich gelaufene Kündigungsprozesse angemessen darstellen können, ohne die konkreten Kündigungsgründe auf negative Art zu beschreiben.

Auch wenn die Kündigung seitens Ihres früheren Arbeitgebers ungerechtfertigt war oder Sie durch Mobbing oder Intrigen aus dem Unternehmen gedrängt wurden: Waschen Sie nicht im Vorstellungsgespräch die gesamte schmutzige Wäsche der Vergangenheit – auch wenn es natürlich verständlich ist, dass Sie sich über diese Behandlung durch Ihren früheren Arbeitgeber geärgert haben. Unter Umständen fragt sich Ihr Gegenüber, ob Sie nicht – eventuell auch aus nichtigeren Anlässen – später, nachdem Sie sein Unternehmen wieder verlassen haben, beim nachfolgenden Arbeitgeber genauso schlecht über ihn reden.

Kündigungsgründe: Was tun, wenn Sie mit unsauberen Mitteln aus dem Unternehmen gedrängt wurden?

Wenn Ihnen im Zeugnis bescheinigt wird, dass Ihnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde – kaum ein Arbeitgeber wird die wahren Gründe ins Arbeitszeugnis aufnehmen – können Sie dies auch so im Vorstellungsgespräch angeben. Steht im Arbeitszeugnis beispielsweise „Das Arbeitsverhältnis endet in (bestem) beiderseitigen Einvernehmen“ können Sie dies so erläutern, dass Sie normalerweise gut mit Menschen zurecht kommen, aber dass es in diesem einen Fall mit Ihrem Vorgesetzten nicht 100 %-ig geklappt hat und dass Sie über die Gründe, warum dies so war, nicht spekulieren möchten.

Alternativ können Sie auch erwähnen, dass Sie und Ihr ehemaliger Chef überein gekommen sind, dass Sie in einem anderen Unternehmen/Bereich möglicherweise glücklicher und produktiver wären. Da es häufig vorkommt, dass der potentielle neue Arbeitgeber beim ehemaligen Arbeitgeber anruft, sollten Sie – falls vor Ihrer Entlassung Unwahrheiten über Sie verbreitet wurden – offensiv aber neutral damit umgehen, indem Sie sagen: „Vor meiner Kündigung wurden Dinge von mir behauptet, die nicht der Wahrheit entsprechen. Ich möchte Ihnen dies nur sagen, falls Sie es von anderer Seite erfahren und sich schließlich fragen, warum ich es nicht vorher von mir aus erwähnt habe.“

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die Darstellung der Kündigungsgründe recht einfach

Da Personalabbau im Rahmen von Umstrukturierungen, Firmenaufkäufen und Verschlankungen von Unternehmen mittlerweile gang und gäbe ist, ist die Angabe, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, vollkommen ausreichend, zumal dies im Idealfall auch am Ende des Arbeitszeugnisses bescheinigt wird. Auch wenn Sie sehr lange für das Unternehmen tätig waren und Sie der Verlust Ihres früheren Arbeitsplatzes schmerzt: Hüten Sie sich davor, Ihrem früheren Arbeitgeber die Schuld für Ihre momentane Gemütslage zu geben oder ihm sogar vorzuwerfen, dass er Ihr Leben ruiniert habe.

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