Vorsicht bei Nichtnennung des Firmennamens in einer Stellenanzeige

In manchen Stellenanzeigen werden eher dürftige Angaben zur Tätigkeit gemacht, geschweige denn zur Firma, die Mitarbeiter sucht. Vielfach ist nur eine Telefon- oder Mobilnummer angegeben, oft noch unter Angabe eines Ansprechpartners. Warum Sie auf diese Anzeigen am besten gar nicht reagieren sollten, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Gerade in Anzeigenblättern finden sich oft Stellenanzeigen, in denen zwar keine Angaben zur Firma gemacht werden, die Mitarbeiter sucht, vielfach sind die Angaben zur Tätigkeit nur sehr global und allgemein gehalten, etwa durch Formulierungen wie „Lockerer Job!“ oder „Leichte Akquisetätigkeit.“ Oftmals werden noch nicht einmal Angaben zur gewünschten Qualifikation der Mitarbeiter gemacht, stattdessen wird vermeintlich großzügig darauf hingewiesen, dass Sie eingearbeitet werden und/oder dass deshalb auch Branchenfremde willkommen sind.

Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ein Branchenlaie natürlich nicht über das Hintergrundwissen verfügt wie ein Branchenkenner und solche dubiosen Anbieter deshalb hoffen, Branchenfremde leichter für ihre Zwecke ausnutzen zu können, vor allem, wenn diese aus etwaigen Gründen (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulden) mit dem Rücken zur Wand stehen. Mit Nächstenliebe haben solche Anzeigen jedenfalls nichts zu tun.

Warum Angaben zum Unternehmen in einer Stellenanzeige wichtig sind

Gleichwohl fällt bei solchen Anzeigen auf, dass vielfach noch nicht mal der Name des Unternehmens genannt wird, für das Sie tätig werden sollen. Dies lässt nicht auf Seriosität des Stellenanbieters schließen, denn ansonsten spricht nichts dagegen, sich offen mit Firmenname und Sitz des Unternehmens zu erkennen zu geben. Umgekehrt würde es den meisten Arbeitgebern bei Bewerbungsunterlagen sauer aufstoßen, wenn dort keine Kontaktmöglichkeiten angegeben sind.

Selbst bei anonymen Bewerbungen ist die Angabe von Anschrift und weiteren Kontaktdaten zwingend erforderlich, da der Arbeitgeber ansonsten gar keine Möglichkeit hätte, zu interessanten Kandidaten Kontakt aufzunehmen.

Ein seriöses Unternehmen schreibt zumindest in zwei bis drei Zeilen, was Sie herstellen bzw. welche Dienstleistungen Sie anbieten und geben in der Regel auch ihren vollständigen Firmennamen an – außer bei Chiffre-Anzeigen. Bei Chiffre-Anzeigen wird jedoch zumindest die Branche spezifiziert, in der das ausschreibende Unternehmen tätig ist.

Die Angabe eines Ansprechpartners sagt noch nichts über die Firma aus

Meist wird in Anzeigen ohne Nennung des Firmennamens zumindest ein Ansprechpartner genannt, an den Bewerber sich (telefonisch) wenden können. Die Angabe eines Ansprechpartners ist zwar grundsätzlich gut, damit Anrufe direkt bei der richtigen Kontaktperson eingehen, aber ohne Firmenname so gut wie wertlos, vor allem, wenn der Ansprechpartner einen sehr häufigen Nachnamen wie etwa Müller, Meier, Schulze oder Neumann hat. Bei seltenen Nachnamen bestünde zumindest noch mit etwas Recherchearbeit die Möglichkeit, das Unternehmen herauszufinden, für das derjenige tätig ist.

Selbst, wenn die Kontaktperson einen ausländisch klingenden Nachnamen hat, kann auch in diesen Fällen die Recherche nach dem jeweiligen Unternehmen schwierig werden, zumal – je nach Nationalität – auch in anderen Ländern manche Nachnamen häufiger sind als andere, wie etwa Rodriguez, Gonzalez, Özdemir, Perreira usw.

Hilf- und aufschlussreich ist solch eine aufwändige Recherche ohne Angabe des Unternehmensnamens jedoch nicht.

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