Datenschutz bei Bewerbungen – das müssen Sie wissen

Manchmal verlangen Firmen zusätzlich zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen Referenzen von früheren Arbeitgebern. Wie Sie am besten mit solchen Anfragen umgehen und welche Datenschutzbestimmungen im Bewerbungsprozess gelten, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.

Grundsätzlich gilt, dass Sie die Hoheit über Ihre Daten haben und somit entscheiden, welche Daten Sie an Dritte, also auch an potentielle Arbeitgeber, weitergeben und welche nicht. Vor dem Hintergrund sind Anfragen nach Referenzen durch frühere Arbeitgeber eher mit Vorsicht zu genießen, auch wenn Firmen, die um solche Referenzen bitten, natürlich scheinbar gute Gründe dafür finden, wieso sie zusätzlich zu Ihrem Lebenslauf und Ihren Zeugnissen noch Referenzen benötigen.

Arbeitszeugnisse sind normalerweise ausreichend, um Ihre Bewerbung zu beurteilen

In Arbeitszeugnissen werden Angaben zur Dauer der Betriebszugehörigkeit, zum Aufgabengebiet, zur Arbeitsleistung und auch zum Sozialverhalten des Arbeitnehmers gemacht, sodass die Anforderung von Referenzen praktisch überflüssig ist. Wenn im Arbeitszeugnis zum Ausdruck gebracht wird, dass Sie gute bis sehr gute Leistungen erbracht haben, man gut mit Ihnen zusammengearbeitet hat, man Ihr Ausscheiden am Ende des Zeugnisses bedauert und Ihnen weiterhin viel Erfolg gewünscht wird, ist dies ein durchweg positives Arbeitszeugnis, das nicht durch weitere Referenzen untermauert werden muss.  

Selbstverständlich gibt es immer wieder den Fall, dass Mitarbeiter durch sehr gute Arbeitszeugnisse regelrecht weggelobt wurden, aber zu sehr darf der frühere Arbeitgeber auch nicht im Sinne eines Gefälligkeitsgutachtens übertreiben. Wenn er Ihnen sehr gute EDV-Kenntnisse bescheinigt und sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie selbst mit einfachsten Funktionen von MS Word überfordert sind, könnten aufgrund unwahrer Angaben im Zeugnis Schadenersatzforderungen auf den früheren Arbeitgeber zukommen.

Im Vorstellungsgespräch lernt man Sie persönlich kennen – deshalb sind Referenzen früherer Chefs und Kollegen ebenso überflüssig

Manche Firmen begründen Ihre Frage nach Referenzen damit, dass man Sie vollumfänglich kennen lernen möchte. Einen ersten Eindruck vermitteln die Bewerbungsunterlagen, einen näheren Eindruck von Ihnen gewinnt das Unternehmen im Gespräch, sodass schon alleine aus diesem Grunde die Einholung von Referenzen überflüssig ist.

Hinzu kommt, dass manche frühere Kollegen und Chefs es als ausgesprochen nervig und auch zeitraubend empfinden, während der Arbeitszeit angerufen zu werden und Auskünfte über frühere Mitarbeiter erteilen zu müssen, über die bereits ausreichende Informationen anhand des Arbeitszeugnisses zur Verfügung stehen. Besonders unangenehm werden solche Anrufe empfunden, wenn sich dabei herausstellt, dass man gar nicht so sehr an Ihrer Person interessiert ist, sondern eher daran, eigene Mitarbeiter bei früheren Arbeitgebern von Bewerbern platzieren zu können. Dies trifft in erster Linie auf Personaldienstleister aller Art zu.

Nachfrage bei früheren Arbeitgebern ist durchaus gang und gäbe

Es kommt gar nicht so selten vor, dass der potentielle neue Arbeitgeber beim ehemaligen Arbeitgeber nachfragt, wobei dies der Bewerber aber nur in den seltensten Fällen mitbekommt. Hinzu kommt, dass der potentielle neue Arbeitgeber sich die Informationen, die er für nötig hält, selbst beschafft anstatt Sie als Kandidat um Referenzen zu bitten.

Umgang mancher Firmen mit den Daten von Bewerbern

Manche Firmen und Institutionen weisen bereits in Ihren Ausschreibungen explizit darauf hin, dass die Unterlagen der Bewerber im Falle einer Nichteinstellung vernichtet werden, deshalb wird stets darum gebeten, lediglich Kopien und keine Originale bei einer Bewerbung einzureichen. Andere Firmen weisen zudem darauf hin, dass die Unterlagen nach Ablauf einer bestimmten Frist, z. B. wenn Sie binnen x Monaten keine Stelle bei dem Arbeitgeber/dem Personaldienstleister gefunden haben, aus der Bewerberdatenbank gelöscht werden. Der Datenschutz wird in diesen Fällen zumindest formal eingehalten.

Bildnachweis: LeslieAnn / stock.adobe.com