Beizufügende Zeugnisse bei einer Bewerbung

Nicht jedes Zeugnis oder Zertifikat, das der Kandidat jemals in seinem Leben erworben hat, muss zwingend einer Bewerbung beigefügt werden. Wie trifft man eine sinnvolle Vorauswahl?

Bei Berufsanfängern ist diese Frage noch relativ einfach zu klären. Hier empfiehlt sich die Beifügung des Prüfungszeugnisses (IHK, Handwerkskammer, Diplom etc.), ggf. das Arbeitszeugnis vom Ausbildungsbetrieb und das Zeugnis des höchsten Schulabschlusses. Bei Universitätsabsolventen sind Praktikumsbescheinigungen und -zeugnisse in jedem Fall sinnvoll.

Bewerbung: Berufliche Profis mit langjähriger Erfahrung

In jedem Fall ist das Zeugnis des Berufsabschlusses beizufügen (Diplom, IHK-Prüfungszeugnis u. ä.). Bei mehr als fünf beruflichen Stationen genügt die Beifügung der letzten drei Arbeitszeugnisse. Weitere Nachweise können zur Ansicht oder in fotokopierter Form zum Vorstellungsgespräch mitgebracht werden. Bei Arbeitnehmern ab 30 muss auch das Schulabschlusszeugnis nicht mehr mitgeschickt werden, da dann eher die berufliche Kompetenz im Vordergrund steht als die Ausbildungszeiten.

Bei Zertifikaten über Fort- und Weiterbildungen können die folgenden Leitfragen zur Entscheidungsfindung hilfreich sein, ob ein bestimmtes Zertifikat beizufügen ist:

  • Belegt das Zertifikat Kenntnisse, die bis heute aktiv im Beruf genutzt werden?
  • Untermauert es Qualifikationen und Voraussetzungen für die konkrete Position, auf die sich der Kandidat bewirbt?
  • Besteht ein Zusammenhang zwischen der angestrebten Position und dem Zertifikat? Eine Sozialwissenschaftlerin beispielsweise, die seit Jahren als Sekretärin tätig ist und sich erneut auf eine vergleichbare Position bewirbt, muss ein Zertifikat über eine Fortbildung im Bereich Suchtkrankenhilfe nicht beifügen
  • Ist das Zertifikat älter als zehn Jahre und/oder wurde noch zu Schul- bzw. Studienzeiten erworben, kann es ebenfalls getrost entfallen
  • Vorsicht beispielsweise bei Kursen in EDV-Anwendungen! Es würde keinen guten Eindruck machen, wenn eine Bewerberin ein Zertifikat über MS Office 2000 mitsendet, aus ihrem Lebenslauf jedoch hervorgeht, dass sie bereits mit MS Office 2003 oder 2007 gearbeitet hat
  • Auch Bescheinigungen über privat besuchte Kurse, die unter Umständen auch noch in einem fragwürdigen Ruf stehen können, sollten nicht mitgeschickt werden. Hierzu zählen beispielsweise Zertifikate über esoterische Praktiken (Horoskoperstellung, Kartenlegen) oder anderweitige Lehren, die als unseriös oder spinnert abgetan werden wie etwa der regelmäßige Besuch von Schamanismus-Seminaren oder Kursen mit dem Titel „Das innere Kind wecken“.

Bewerbung: Was tun, wenn man einmal kein Zeugnis von einem Arbeitgeber erhalten hat?

Es gibt Unternehmen – namentlich insbesondere Zeitarbeitsfirmen – die sich weigern, einem Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis auszustellen, beispielsweise, wenn dieser vom Entleihbetrieb in Festanstellung übernommen wurde oder wenn er selbst gekündigt hat, da sich ihm bessere berufliche Perspektiven eröffnet haben.

Normalerweise ist der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet. Wenn er sich aus etwaigen Gründen weigert, besteht die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis einzuklagen, wobei auch dies kein Garant ist, es tatsächlich zu bekommen. Es ist also kein Beinbruch, einmal kein Zeugnis erhalten zu haben, allerdings sollte man sich in jedem Fall auf Rückfragen hierzu beim Vorstellungsgespräch einstellen.

Den meisten Personalern ist jedoch bekannt, dass es immer wieder Firmen gibt, die keine Arbeitszeugnisse ausstellen – wenn der Bewerber ansonsten einen positiven Eindruck hinterlässt, dürfte ein fehlendes Zeugnis kaum ins Gewicht fallen.

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