3 kuriose Einstellungskriterien von Arbeitgebern

Normalerweise sind Qualifikation und Berufserfahrung die entscheidenden Einstellungskriterien. Eine Reihe von Bewerbern haben sich jedoch schon mehr als einmal über Einstellungskriterien gewundert, mit denen Sie überhaupt nicht gerechnet und die letzten Endes zu einer Absage geführt haben.

Obwohl die Graphologie – also die Auswertung der Handschrift eines Bewerbers – eher umstritten ist, so hat es eine Reihe von Fluggesellschaften nicht davon abgehalten, diese populärwissenschaftliche Methode bei ihren Bewerbern anzuwenden – egal, ob es um eine Stelle als Pilot, Stewardess oder im Bodenpersonal ging.

1. Auch die Körpergröße war schon ein Hinderungsgrund für die Einstellung

Während bei deutschen Verkehrsbetrieben die Größe von Straßenbahn- und Busfahrern keine Rolle spielt, dürfen Bewerber, die sich bei belgischen Verkehrsbetrieben um eine Anstellung bemüht haben, je nach gewünschtem Fahrzeug nicht größer als 188 bzw. 190 cm sein. Ob es auch eine Größenbegrenzung nach unten, also eine Mindestgröße für Kandidaten gibt, ist nicht überliefert.

2. Manch ein deutscher Discounter wünscht keine ehemaligen Arbeitslosen

Es gibt einen bekannten deutschen Discounter, der in Zeiten, in denen Arbeitslosigkeit praktisch jeden treffen kann, immer noch keine geeigneten Kandidaten einstellen möchte, die auch nur wenige Tage arbeitslos waren. Ohne lückenlosen Beschäftigungsnachweis hat der Kandidat, egal wie motiviert und qualifiziert er sein mag, dort keine Chance – auch wenn diese Vorgehensweise des Unternehmens wenig praxisnah anmutet.

Disponenten von Zeitarbeitsfirmen berichteten in der Vergangenheit, dass eben jener Discounter Kandidaten abgelehnt hat, bei denen auch nur ein Tag Arbeitslosigkeit vorlag, ohne zu prüfen, ob derjenige nicht doch für eine Stelle dort geeignet ist.

3. Stellen müssen für beide Geschlechter ausgeschrieben sein

Spätestens seit Zeiten des AGG müssen Stellen für Männer und Frauen ausgeschrieben sein – es sei denn, bestimmte Gründe sprechen für die ausschließliche Einstellung von Männern bzw. Frauen. Meist ist dies jedoch auch näher in der Stellenanzeige erläutert, warum in einem Betrieb nur Männer bzw. Frauen beschäftigt werden.

In einer Drogenberatungsstelle, die sich auf Konsumentinnen spezialisiert hat, macht es beispielsweise wenig Sinn, einen Mann als Fachkraft einzustellen, da gerade viele drogenabhängige Frauen schon schlechte Erfahrungen mit Männern gemacht haben.

Ohne jedwede weitere Erläuterung, warum ausschließlich das eine oder das andere Geschlecht eingestellt wird, handelt es sich um einen Verstoß gegen das AGG. Um keinen juristischen Ärger mit Kandidaten des weniger bevorzugten Geschlechts zu bekommen, verschicken Unternehmen oftmals unpersönliche, wenig aussagekräftige Absagen, um im Ernstfall behaupten zu können, dass die Nichtauswahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin nichts mit dem Geschlecht zu tun hatte. Frauen in handwerklichen Berufen werden gerade im gebärfähigen Alter immer noch mit einer gewissen Skepsis betrachtet.