Wie Sie in 3 Schritten prüfen, ob Ihr Mieter Renovierung fordern kann

In den vergangenen Jahren hat der BGH in spektakulären Entscheidungen zahlreiche Renovierungsklauseln für unwirksam erklärt. Eine Vielzahl älterer Mietverträge ist davon betroffen. Deshalb fordern manche Mieter nun von ihrem Vermieter, dass dieser für sie die Wohnung renoviert. Oft zu Unrecht. Lesen Sie hier, wie Sie auf eine Renovierungsforderung Ihres Mieters richtig reagieren.

1. Kontrollieren Sie die Wirksamkeit der Klausel in Ihrem Mietvertag
Als Erstes prüfen Sie selbstverständlich, ob die Renovierungsklausel in Ihrem Mietvertrag tatsächlich unwirksam ist. Stellt sich Ihre Klausel als unwirksam heraus, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Das heißt auch: Bei Bedarf müssen Sie Schönheitsreparaturen ausführen (lassen).

2. Wohnungszustand bei Mietbeginn beachten
Was genau Ihr Mieter von Ihnen in dieser Hinsicht verlangen kann, hängt in erster Linie davon ab, was Sie als vertragsgemäßen Zustand der Wohnung vereinbart haben. Ohne besondere Vereinbarung ist das der Zustand, in dem Sie Ihrem Mieter die Wohnung bei Mietbeginn überlassen haben. Hat Ihr Mieter also eine unrenovierte Wohnung gemietet, kann er nicht alsbald von Ihnen Schönheitsreparaturen einfordern.

Vielmehr brauchen Sie erst tätig zu werden, wenn der Wohnungszustand sich derart verschlechtert hat, dass die Wohnung nicht mehr zum Wohnen geeignet ist oder Substanzschäden drohen. Haben Sie die Wohnung hingegen in renoviertem Zustand übergeben, kann Ihr Mieter Schönheitsreparaturen verlangen, sobald wieder ein Renovierungsbedarf entstanden ist.

3. Die vertraglichen Fristen müssen Sie nicht einhalten
Hinsichtlich des Renovierungsbedarfs gelten 2 Einschränkungen zulasten Ihres Mieters:

  • Die oft sehr kurzen Fristen einer unwirksamen
    Renovierungsvereinbarung gelten nicht zu Ihren Lasten. Vielmehr muss Ihr
    Mieter nachweisen, dass wirklich konkreter Renovierungsbedarf besteht.
    Das ist bei den heutigen langlebigen Farben und Tapeten oft erst nach 8
    bis 10 Jahren der Fall – ein pflegliches Wohnverhalten vorausgesetzt.
    Entsteht bereits in kürzerer Zeit ein Renovierungsbedarf, brauchen Sie
    nicht zu renovieren, wenn Sie beweisen können, dass dieser durch eine
    übermäßige Abnutzung seitens Ihres Mieters verursacht wurde, weil etwa
    Haustiere die Tapeten zerkratzt haben.
  • Ihr Mieter kann Ihnen nicht vorschreiben, welche Farben oder Tapeten
    Sie bei der Renovierung verwenden sollen. Sie sind lediglich gehalten,
    den bisherigen Stil der Wohnung beizubehalten, beispielsweise helle
    neutrale Farben zu wählen, wenn die Wohnung bisher in dieser Art
    gestrichen war.