In kommerziellen Immobilienanzeigen, egal ob in Printmedien oder in elektronischer Form, müssen Sie ab 1. Mai folgende Angaben entsprechend den Angaben in Ihrem Energieausweis machen:
Diese Angaben sind in Ihrer Immobilienanzeige Pflicht (gemäß Energieausweis)
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs (bei bisherigen Verbrauchsausweisen: Energieverbrauchskennwert) wesentliche Energieträger der Heizung (Öl, Gas, Fernwärme, Holzpellets etc.)
Bei Wohngebäuden außerdem:
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (falls vorhanden, also erst bei neuen Energieausweisen ab Mai 2014)
Hinweis: Ein Verstoß gegen diese Vorschrift darf erst ab Mai 2015 mit einem Bußgeld geahndet werden – dann aber mit bis zu 50.000 €.
Zum Thema empfiehlt die experto-Redaktion:
Wärmeschutz und Energiebedarf nach EnEV 2009
Den Ausweis müssen Sie aushändigen
Neu ist auch, dass Sie den Energieausweis jetzt bereits bei der Besichtigung durch Miet- oder Kaufinteressenten vorlegen müssen (gut sichtbarer Aushang genügt), auf Anforderung des Interessenten auch schon früher. Unmittelbar nach Unterzeichnung des Miet- oder Kaufvertrags ist dem Mieter bzw. Käufer das Original oder eine Kopie des Ausweises auszuhändigen.
Energetische Anforderungen und Nachrüstpflichten sind verschärft
- Bei Neubauten gelten ab dem 1.1.2016 strengere Effizienzanforderungen: Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sinkt um ca. 25%, die zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten im Schnitt um etwa 20%.
- Ab dem Jahr 2015 sind fortlaufend alle Öl- und Gasheizungskessel außer Betrieb zu nehmen, die älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen gelten für Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
- Bei Verstößen gegen diese und die weiteren Nachrüstpflichten des § 10 EnEV können neuerdings ebenfalls Bußgelder verhängt werden.
Und übrigens: Die Ihnen durch die energetischen Nachrüstpflichten entstehenden Kosten können Sie fast immer als "angeordnete Modernisierung" mit 11% auf Ihre Mieter umlegen.