Was passiert mit der Baufinanzierung nach einer Scheidung?

Mit dem Traum vom gemeinsamen Leben platzt für viele Paare auch der Traum vom gemeinsamen Eigenheim. Doch was passiert mit einer Baufinanzierung nach der Scheidung? Welche Möglichkeiten haben Paare den Kredit weiterzuführen oder aus ihm herauszukommen?

Viele verheiratete Paare wollen nach der Eheschließung und mit der Familiengründung in ein eigenes Haus investieren. Die einen bauen, die anderen kaufen und in den seltensten Fällen reicht das Kapital aus, um die Immobilie auf einen Schlag zu bezahlen. Für diesen Fall müssen Paare dann auf ein Darlehen zurückgreifen, das ihnen die Baufinanzierung ermöglicht.

Dass der Vertrag auf beide Partner läuft ist dabei nicht unüblich und meistens werden zwei Gehälter gebraucht, um das Darlehen überhaupt adäquat zu tilgen. Doch was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht und das Paar die Scheidung einreicht? Übrig bleibt die Baufinanzierung, die nicht ohne Probleme von heute auf morgen aufgegeben werden kann.

Bei einer Einigung muss der eine den anderen Partner ausbezahlen

Die Lösungsansätze der jeweiligen Paare sind verschieden. Die einen können sich darauf einigen, welcher von beiden im Haus verbleibt, bei anderen Paaren ist das nicht möglich, da beide sich im Recht für den Immobilienbesitz sehen.

Kann sich ein Paar darauf einigen, dass einer der beiden Partner im Haus verbleibt, so muss dieser den Ausziehenden ausbezahlen. Im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung wird der Zugewinn jedes Partners berechnet und im Anschluss ausgeglichen.

Beide verbleiben in der Baufinanzierung

Doch selbst wenn die Wohnsituation geregelt ist, bleibt immer noch die Baufinanzierung, die weiter bezahlt werden muss – und zwar von beiden. Der andere Partner verbleibt, da es so vertraglich festgelegt wurde, in der Baufinanzierung  und hat kein Sonderkündigungsrecht, um vorzeitig rauszukommen.

Zwar bewohnt er die Immobilie dann nicht mehr, muss aber weiterhin dafür zahlen. Dieser Umstand kann aber im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung mit entschieden werden und trägt finanziell zur Auszahlungssumme bei, die er beim Auszug erhält. Entscheidet sich der ausziehende Partner für einen Ausstieg aus der Finanzierung, müssen die Kreditkonditionen neu bewertet werden.

Unter Umständen ist eine vorzeitige Haftungsentlassung aus der Finanzierung möglich

Eine Entlassung aus der Baufinanzierung gewähren nur die wenigsten Banken, da für sie persönliche Umstände eigentlich nicht relevant sind. Ist aber der Partner, der die Finanzierung übernimmt, finanzstark und die Restschuld nur noch gering, dann ist eine Haftungsentlassung von Bankseite aus möglich. Der Unterschied bei der Risikoabwägung ist dann kaum noch relevant, weshalb es Ausstiegsmöglichkeiten für den einen Partner gibt.

Auch bei einer Finanzierung, die in absehbarer Zeit endet, gibt es Ausnahmen. Entscheidend ist, dass diese mögliche Haftungsentlassung nur bei einer tatsächlichen Scheidung und nicht bei einer Trennung gilt. 

Für Selbstständige kann die alleinige Übernahme der Finanzierung schwierig sein

Nur wenn ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, wird sich eine Bank auf die Umschreibung des Kredits auf eine Person einlassen. Gerade Selbstständige haben es da etwas schwerer, da ihr Einkommen schwankt und die Bonität nicht langfristig gesichert ist.

Können sich die Partner nicht darüber einig werden, wer in der Immobilie verbleibt oder wollen sogar beide ausziehen, da das gemeinsame Haus mit zu vielen Erinnerungen verbunden ist, muss die Immobilie entweder verkauft oder bei Nicht-Einigung sogar versteigert werden.

Eine Zwangsversteigerung sollte der letzte Weg sein

Wird die Immobilie zwangsversteigert, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, da ihr Zinszahlungen entgehen. Diese Summe kann happig sein, weshalb eine Zwangsversteigerung der letzte Ausweg sein sollte.

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