Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz Ihrer Mieter

Seit einigen Jahren nimmt die Zahl derer, die keine Privathaftpflichtversicherung haben, ständig zu. Und weil dies auch immer mehr Mieter betrifft, können die Folgen für Sie als Vermieter sehr unangenehm sein: Schlimmstenfalls bleiben Sie auf einem teuren Schaden sitzen, obwohl ihn Ihr Mieter verursacht hat.

Im eigenen Interesse: Für ausreichenden Versicherungsschutz der Mieter sorgen

Schäden an Gebäuden und Wohnungen sind teuer und können schnell in den 5-stelligen Bereich gehen. Besonders hoch sind Schäden durch Wohnungsbrände. Sie werden in rund 30% der Fälle durch defekte Elektrogeräte verursacht und sind ohne Haftpflichtversicherung vom Mieter meist kaum noch auszugleichen.

Es hilft also nichts: Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Per Formularmietvertrag können Sie Ihren Mieter hierzu allerdings nicht wirksam verpflichten. Nach Meinung der Gerichte ist dies eine unzulässige Benachteiligung des Mieters. So ist etwa die folgende Klausel in einem Formularmietvertrag unwirksam (AG Hamburg, Urteil v. 02.04.98, Az. 48 C 602–97):

"Der Mieter verpflichtet sich, zu seinem eigenen Schutz, für die Dauer des Mietverhältnisses eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zu ortsüblichen Bedingungen abzuschließen."

Möglich und für Sie von Vorteil ist es aber, wenn Sie mit Ihrem Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen. Also eine Regelung, die nicht schon Bestandteil des Mustermietvertrags ist, sondern mit Ihrem Mieter einzeln ausgehandelt wurde.

Individuelle Vereinbarung treffen

experto.de rät: Verwenden Sie einen normalen (aber aktuellen!) Formularmietvertrag bei der Neuvermietung und fügen Sie am Ende in der Rubrik "Sonstige Vereinbarungen" beziehungsweise "Zusatzvereinbarungen" noch handschriftlich die folgende Vereinbarung ein:

"Der Mieter verpflichtet sich mit dieser Individualvereinbarung, auf eigene Kosten eine Privathaftpflichtversicherung mit Wirkung zum Mietbeginn in angemessener Deckung abzuschließen, die Prämien hierfür regelmäßig in voller Höhe zu entrichten und dem Vermieter die Nummer der Versicherungspolice bis zum 15. Januar eines jeden Jahres unaufgefordert mitzuteilen."