Silvesterschäden – das zahlt Ihre Versicherung

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der eine oder andere von Ihnen freut sich vielleicht schon auf eine schöne Silvesterfeier. Jedoch kann Übermut gepaart mit Unvorsichtigkeit schnell zu einem jähen Ende der schönsten Silvesterfeier führen. Welche Versicherung bei Silvesterschäden einspringt, erfahren Sie hier.

Was tun, wenn sich eine Rakete in Ihre Wohnung verirrt und dort das Mobiliar versengt? Oder wenn Sie am Neujahrstag feststellen, dass eine Rakete an der Wand Ihres Hauses abgeprallt ist und dort dunkle Spuren hinterlassen hat?

Melden Sie solche Vorfälle Ihrer Versicherung, denn diese ist hier eintrittspflichtig. Für Schäden am Gebäude selbst wenden Sie sich an Ihre Gebäudeversicherung. Das gilt im Übrigen auch in dem Fall, wenn ein Feuerwerkskörper Ihren Dachstuhl in Brand gesetzt hat. Für Schäden an Ihrem Mobiliar haftet dagegen Ihre Hausratversicherung. Wenn Ihre Gäste in Ihrer Wohnung Knaller entzünden und so Schäden verursachen, tritt deren private Haftpflichtversicherung ein.

Entfernen Sie leicht brennbare Materialien vom Balkon

Auch wenn Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden eintritt, ist so etwas immer mit Aufwand und Ärger verbunden. Beugen Sie daher besser vor. Entfernen Sie leicht brennbare Materialien und Gegenstände aus dem Garten sowie von Balkon und Terrasse. Fehlgeleitete Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper können diese so nicht in Brand setzen. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Türen und Fenster geschlossen sind, wenn Sie das neue Jahr willkommen heißen. So verhindern Sie, dass sich Feuerwerkskörper in Ihre Wohnung verirren.

Für welche Schäden zahlt die Haftpflichtversicherung?

Wird jemand durch einen Silvesterböller verletzt oder entstehen Schäden in der Wohnung, zahlt die Haftpflichtversicherung. Selbst wenn er grob fahrlässig handelt, also beispielsweise unter Alkoholeinfluss stand. Die einzige Ausnahme ist Vorsatz. Auch für Schäden, die die eigenen Kinder verursachen, springt die Versicherung ein. Allerdings nur, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Die Haftpflichtversicherung muss nicht bezahlen, wenn ein Kind mit Silvesterkrachern spielt und dabei fremdes Eigentum beschädigt.

Für welche Schäden zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ersetzt den entstandenen Schaden, wenn sich zum Beispiel eine Silvesterrakete in die eigenen vier Wände verirrt und das Mobiliar versengt. Auch wer versehentlich selbst einen Brand in der eigenen Wohnung verursacht, kann seine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung gilt das allerdings nur, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig verschuldet ist.

Für welche Schäden zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung springt ein, wenn eine Silvesterrakete an Ihre Fassade kracht und dort dunkle Spuren hinterlässt. Schließlich werden alle Schäden am Gebäude abgesichert. Im schlimmsten Fall trägt sie auch die Kosten, wenn durch Feuerwerk der Dachstuhl in Brand gesetzt wird.

Bildnachweis:  Robert Leßmann / stock.adobe.com