Mieter verstößt gegen das Urheberrecht – So schützen Sie sich

Moderne Kommunikationsmittel werden immer wichtiger. Eine Vermietung ohne Internet- oder WLAN-Anschluss in der Wohnung ist in der Regel gar nicht mehr möglich. Doch Vorsicht, diese Anschlüsse eröffnen Ihrem Mieter auch die Möglichkeit zum Missbrauch: Gerne werden urheberrechtlich geschützte Lieder oder Filme heruntergeladen oder zum Tausch angeboten.

Was viele User nicht wissen: Das unerlaubte Herunterladen oder Tauschen von Musik oder Filmen kann teuer werden, schnell sind hier Strafen von mehreren 100 Euro pro Lied oder Film zu zahlen. Hinzu kommen noch die Kosten der abmahnenden Rechtsanwälte.

"Filesharingverstoß" Ihres Mieters – Sie können sich vor der Haftung schützen

Hier kommen auch Sie als Vermieter ins Spiel: Sie werden nämlich als Anschlussinhaber für solche Rechtsverstöße haftbar gemacht, auch wenn Sie selbst gar keinen Urheberrechtsverstoß begangen haben.

Das ist nach dem BGH dann möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für den Urheberrechtsverstoß geschaffen und trotz vorliegender Anhaltspunkte keine Prüfungen oder Maßnahmen ergriffen haben, um solche Verstöße zu unterbinden (BGH, Urteil v. 12.05.10, Az.1 ZR 121/08).

Das Amtsgericht München hat nunmehr klargestellt, dass Sie sich vor einer solchen Haftung durchaus schützen können (AG München, Urteil vom 15.02.2012, Az. 142 C 10921/11).

Urheberrechtsverletzung: Nutzungsvereinbarung im Mietvertrag sichert Sie ab

Im entschiedenen Fall konnte der Vermieter nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt, in dem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, nicht zu Hause war. Außerdem hatte er die Nutzung des WLAN-Anschlusses nur einem Mieter gestattet und die folgende Klausel in den Mietvertrag aufgenommen:

"Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mitbenutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  •  keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen."

Wenn Sie also Ihrem Mieter einen Internet- oder WLAN-Anschluss zur Verfügung stellen möchten, sichern Sie sich unbedingt durch die Beachtung der folgenden Punkte ab:

  • Verschlüsseln Sie den Zugang durch ein mindestens 12-stelliges, personalisiertes Passwort.
  • Nehmen Sie eine Nutzungsvereinbarung wie die obige in Ihren Mietvertrag auf.
  • Fügen Sie eine Freistellung von Ansprüchen Dritter hinzu.

So sind Sie auf der sicheren Seite!