Verzugszinsen: Der Basiszinssatz für Mietschulden bleibt unverändert

Seit dem 01.01.2011 beträgt der Basiszinssatz 0,12 Prozent. Der Basiszinssatz ist die Grundlage dafür, die Verzugszinsen zu berechnen und auch für die Mietschulden. Wie Sie als Vermieter die Verzugszinsen berechnen, lesen Sie hier.

Verzugszinsen: Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst
Für Wohnraummieten liegen (wie bei allen Geschäften zwischen Privatleuten) die Verzugszinsen laut § 288 Abs. 1 BGB bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Vermieter von Gewerberaum können als Mindest-Verzugsschaden sogar 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB).

Jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Er liegt ab dem 1. Januar wie gesagt weiterhin bei 0,12 Prozent, so dass Sie als Vermieter von säumigen Mietern insgesamt Verzugszinsen in Höhe von 5,12 Prozent bzw. 8,12 Prozent verlangen können.

Beispiel zur Berechnung der Verzugszinsen
Ihr Mieter befindet sich seit dem 05.01.2011 mit seiner Miete in Höhe von 850 Euro in Verzug. Warten Sie geduldig bis zum 04.03.2011 auf Ihr Geld, stehen Ihnen für diese Zeit 7,03 Euro an Verzugszinsen zu. Im Einzelnen:

5,12 Prozent Jahreszins aus der geschuldeten Miete für Januar in Höhe von 850 Euro sind 43,52 Euro (= 850 Euro x 0,0512). Zur Berechnung des Tageszinses ist der Jahreszins von 43,52 Euro durch die 365 Tage zu teilen, so dass sich ein Tageszins von 0,1192 Euro ergibt.

Die Verzugstage werden folgendermaßen berechnet:

27 Tage für Monat Januar
+ 28 Tage für Monat Februar
+ 4 Tage für Monat März
= 59 Tage x den Tageszins von 0,1192 Euro = 7,03 Euro Verzugszinsen.

Hat der Mieter Ihnen also bis zum 04.03.2011 seine März-Miete nicht gezahlt, können Sie von ihm 7,03 Euro Verzugszinsen plus die ausstehende Miete fordern.

Höherer Verzugszins mithilfe einer Zinsbescheinigung
Zahlen Sie tatsächlich an Ihre Bank höhere Zinsen, weil Sie wegen der fehlenden Miete Ihr Konto überziehen müssen, können Sie von Ihrem Mieter diesen höheren Zinsbetrag als Verzugszins verlangen. Dafür benötigen Sie zum Nachweis eine Zinsbescheinigung Ihrer Bank.