Verletzen Sie nicht den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: Prüfen Sie Ihre Mülltonnen

Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz ist gewissermaßen das Damoklesschwert einer jeden Betriebskostenabrechnung. Er besagt, dass Sie als Vermieter den Mieter immer nur mit solchen Kosten belasten dürfen, die wirtschaftlich angemessen sind. Das gilt auch für die Mülltonnen.

Einfache Regel für den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Sie wahren den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz mit folgender Kontrollüberlegung: Würde ich als Vermieter die Kosten ebenso veranlassen, wenn ich sie selbst zu tragen hätte? Oder anders gesagt: Mit fremdem Geld dürfen Sie nicht großzüger sein, als mit eigenem Geld.

Zu Große Mülltonnen verstoßen gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Am häufigsten wird gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz durch überdimensionierte Mülltonnen verstoßen. Denn als Vermieter müssen Sie die Größe der Abfalltonne richtig wählen. Ist sie zu groß und bleibt zum Teil jede Woche leer, müssen die Mieter die dadurch höheren Kosten nicht dulden.

Mülltonnen liegen oft über dem Normalmaß
So hat es etwa Landgericht Aachen entschieden (Urteil vom 08.08.2008 – 6 S 87/08). Im Urteilsfall hätte jedes Mal zum Zeitpunkt der Leerung noch jede Menge Abfall in den Müllcontainer gepasst. Vor Gericht stellte sich heraus, dass die Müllkosten pro Quadratmeter Mietfläche weit über dem Normalmaß lagen. Der Vermieter musste den Mietern den über mehrere Jahre entstandenen Schaden ersetzen. Denn Vermieter sind an das Gebot der sparsamen Wirtschaftsführung gebunden.

Tipp: Prüfen Sie als Vermieter Ihre Mülltonnen
Prüfen Sie genau, ob die Mülltonnen für den Bedarf Ihrer Mieter ausreichend sind. Sind sie zu groß, verlangen Sie kleinere Mülltonnen. Dann bleiben Sie als Vermieter auch nicht auf den Mehrkosten sitzen und halten sich rechtsicher an den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.