Streitthema Dübellöcher: Was Ihre Mieter dürfen und was nicht

Immer häufiger kommt es zu Diskussionen um nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung. Ein Streitthema: Unzählige Dübellöcher, vor allem in den Kacheln in Bad, WC und Küche. Lesen Sie hier, inwieweit Mieter berechtigt sind Dübellöcher in der Mietwohnung zu setzen und wann diese beseitigt werden müssen.

Dübellöcher gehören zum vertragsmäßigen Gebrauch
Dübellöcher im gewissen Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung und lösen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters aus (LG Köln, Az. 1 S 130/99). Erlaubt ist Ihren Mietern deshalb immer die Installation üblicher Ausstattung in der Mietwohnung und der hierfür notwendigen Dübellöcher.

Dübellöcher im üblichen Umfang
Im Badezimmer dürfen beispielsweise Dübellöcher für Lampen, Spiegel, Handtuch- und Toilettenpapierhalter, Halter für Zahnputzbecher oder Seifenschalen sowie Duschstangen und Haltegriffe angebracht werden. In der Küche dürfen Ihre Mieter Regale, Hängeschränke, Handtuchhalter sowie zusätzliche Arbeitsplatten anbringen. Ihre Mieter sind dabei verpflichtet, möglichst vorsichtig und in Fugen von Fliesen zu bohren. Ist dies nicht möglich, macht sich ein Mieter dennoch nicht schadensersatzpflichtig.

11, 14 oder sogar 32 Dübellöcher
Haben Sie als Vermieter aber bereits alle notwendigen Installationen in der Mietwohnung vorgenommen, machen sich Ihre Mieter schadenersatzpflichtig, wenn sie zusätzlich überflüssige Bohrlöcher setzen oder etwa Versorgungsleitungen beschädigen. Strittig ist übrigens die Anzahl der Vermietern zumutbaren Dübellöcher in der Mietwohnung. Einzelne Gerichte sehen 32 Dübellöcher als zulässig an, andere 11 bis 14 Löcher.

Renovierungsklausel verpflichtet zur Entfernung der Dübel
Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher in der Mietwohnung müssen Mieter beim Auszug nicht beseitigen, wenn sich im Mietvertrag keine Renovierungsklausel findet. Andererseits haben Mieter, die zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet wurden, bei Auszug alle Löcher wieder ordnungsgemäß zu schließen. Dazu gehört auch die Entfernung der Dübel aus den Wänden.