Der Mieter hat die Kosten für den Schlüsselverlust zu tragen, wenn er seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt und ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Auch wenn ein Missbrauch durch den Finder nicht ausgeschlossen werden kann, muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Der Vermieter kann auf Kosten des Mieters neue Schlösser und die erforderliche Anzahl von Schlüsseln anfertigen lassen kann.
Schlüsselverlust kann für Mieter teuer werden
Unser höchstes Mietgericht in Berlin, das Kammergericht, hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn dem Mieter die Schlüssel gestohlen wurden und der Austausch der gesamten Schließanlage satte 10.000 € kostet.
In dem Urteilsfall war das Auto des Mieters aufgebrochen und der Schlüssel zusammen mit einem Notebook, das der Mieter in einer Tasche sichtbar unter dem Beifahrersitz aufbewahrt hatte, gestohlen worden. Das Gericht hielt den kompletten Austausch der Schließanlage für notwendig, weil der Dieb aus den in der Tasche liegenden Unterlagen ersehen konnte, wo sich das Gebäude befand, zu dem die Schlüssel passten (KG Berlin, Az. 8 U 1517/07).
Mieter trägt Kosten bei verschuldetem Schlüsselverlust
Dieses Urteil ist für den betroffenen Mieter zwar bitter, zumal dann, wenn er gegen diese Kosten nicht versichert ist. Aber grundsätzlich ist es richtig, denn es kann ja auch nicht angehen, dass Sie als Vermieter den Schaden haben, wenn sich der Mieter derart leichtsinnig verhält und sein Notebook sichtbar im Auto aufbewahrt. Das ist fahrlässig und wie auch die Richter feststellten, ja geradezu eine Einladung an alle Diebe.