Wie viele Schlüssel müssen Sie Ihrem Mieter geben?

Die Anzahl der Schlüssel, die Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses erhalten, reicht oftmals nicht aus. In diesem Fall können Mieter von Ihnen als Vermieter durchaus weitere Schlüssel verlangen.

Der Mieter kann weitere Schlüssel beantragen
Für alle Familienmitglieder, aber auch für andere Personen wie beispielsweise eine Haushaltshilfe, können weitere Schlüssel von Ihren Mietern beansprucht werden. Ihre Mieter können von Ihnen als Vermieter auch zusätzliche Haustürschlüssel – etwa für einen Post- oder Zeitungsboten – verlangen, das entschied das Amtsgericht in Mainz (AG Mainz, Az. 80 C 96/07).

Auch Ersatzschlüssel, die bei Nachbarn oder Freunden hinterlegt werden sollen, müssen Sie als Vermieter zur Verfügung stellen. Außerdem können alle Mieter einen Garagenschlüssel verlangen. Vermieter dürfen aber ohne Wissen ihrer Mieter keine Zweitschlüssel besitzen.

Bei Schlüsselverlust muss der Mieter die Kosten tragen
Sind Schlüssel verloren gegangen, müssen Ihre Mieter Sie unverzüglich darüber informieren. Die entstehenden Kosten für Ersatzschlüssel oder neue Schlösser muss ein Mieter aber nur dann übernehmen, wenn er den Verlust zu verantworten hat.

Eine Klausel in Ihrem Mietvertrag, die Ihnen darüber hinaus – ohne Rücksicht auf Verschulden eines Mieters – erlaubt, auf dessen Kosten einen Ersatzschlüssel anzuschaffen oder ein neues Schloss einbauen zu lassen, wäre unwirksam. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG Brandenburg, Az. 7 U 165/03).

Beim Auszug müssen Ihre Mieter sämtliche Schlüssel zurückgeben. Das gilt auch für Schlüssel, die sie auf eigene Kosten haben anfertigen lassen.