Rauchende Mieter gefährden die Rendite und Ihre Mietwohnung

Kennen Sie das auch? Sie erhalten eine Wohnung zurück und alles ist nikotingelb verraucht? Und das, obwohl Sie die Wohnung erst vor einem Jahr frisch renoviert hatten. Zum Thema Rauchen in Mietwohnungen gibt es eine Reihe von Urteilen, mit denen Sie sich als Vermieter schützen können, da die Gerichte seit einiger Zeit den Vermietern zunehmend den Rücken stärken. Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn rauchende Mieter die Rendite und Ihre Mietwohnung gefährden.

Das Thema Rauchen in der Mietwohnung wird die Gerichte auch weiterhin beschäftigen. Neben Ihrer Gesundheit riskieren rauchende Mieter auch ihr Mietverhältnis zu verlieren. Stark rauchende Mieter beschädigen außerdem die Wohnung und gefährden die Rendite der Vermieter. Um sich davor zu schützen gibt es diese Urteile zu Gunsten der Vermieter und Hausverwalter:

  • Einem Mieter kann der Mietvertrag gekündigt werden, wenn sein Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führt (AG Düsseldorf, Urteil v. 31.07.13, Az. 24 C 1355/13).
  • Mieter haben wegen beeinträchtigend rauchender Nachbarn das Recht, ihre Mietzahlungen in Höhe von 5% einzubehalten (LG Berlin, Urteil v. 30.04.2013, Az. 67 S 307/12).
  • Wegen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch darf ein Mieter seine Miete und seine Betriebskosten um 10% mindern (AG Düsseldorf, Urteil v. 31.07.2013, Az. 24 C 1355/13).
  • Einem Mieter kann der Heimvertrag gekündigt werden, wenn er pflichtwidrig in seinem Zimmer raucht (LG Freiburg, Urteil v. 05.07.12, Az. 3 S 48/12).

Können Sie sich diese Mietausfälle vom rauchenden Mieter zurückholen?

Nein, denn Rauchen gehört laut BGH-Entscheidung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und kann dem Mieter nicht verboten werden (BGH, Urteil v. 28.06.2006 m Az. VIII ZR 124/05).

Anders aber soll es sein, wenn ein Fall des "exzessives Rauchens" gegeben ist (BGH, Urteil v. 05.03.08, Az. VIII ZR 37/07). In diesen Fällen darf entsprechend der obigen Urteile die Miete gemindert und dem Mieter sogar gekündigt werden.

Da kann man ja heutzutage schon froh sein, dass wenigstens wegen Toilettengeräuschen aus der Nachbarwohnung eine Mietminderung noch nicht zulässig ist, so das Landgericht Berlin.