Prüfen Sie Ihre Rückgabeklausel

Viele Mietverträge sehen eine Rückgabeklausel vor - die allerdings nicht immer das hält, was sie verspricht. Bei Mietverträgen ist oft leider nicht eindeutig, was mit genau mit bestimmten Regelungen gemeint ist, und ob eine Klausel überhaupt wirksam ist.

Die meisten Rückgabeklauseln sind wirksam, aber nicht eindeutig. Was hat der Mieter denn nun genau bei Mietende zu tun? In der Praxis kommt es auf Grund unterschiedlicher Auffassungen der Rückgabeklausel oft zum Streit. Muss die Badewanne bei "besenreiner Rückgabe" glänzen? Muss renoviert werden, wenn die Wohnung renoviert übernommen wurde? Viele Klauseln in Formularverträgen fallen zugunsten der Mieter aus – in beiden Fällen lautet die Antwort: Nein.

Wortlaut und Bedeutung der Rückgabeklausel

"Die Mieträume sind besenrein zurückzugeben."
Feinerer Schmutz muss nicht entfernt werden. Bad und Küche müssen nur oberflächlich gewischt und der Fußboden gefegt werden. Renovieren muss der Mieter nicht.

"Die Wohnung ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben."
Hier müssen die Räume gesäubert, im Zweifel "besenrein" zurückgegeben werden. Nach dieser Rückgabeklausel muss der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen.

"Der Mieter hat den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen."
Diese Klausel bezieht sich nur auf Einbauten, die wieder entfernt werden müssen. Eine Renovierung ist damit nicht gemeint.

"Die Mieträume sind in bezugsfertigem/ geeignetem Zustand zurückzugeben."
Nach dieser Formulierung muss auch nur grober Schmutz entfernt werden, Schönheitsreparaturen sind generell nicht auszuführen, nur dann, wenn die Räume in unüblichem Maße "verwohnt" wären, etwa durch sehr starkes Rauchen.

"Der Mieter hat die Räumlichkeiten ordnungsgemäß und schonend zu behandeln und bei Mietende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben."
Auch hier ist von Renovierung keine Rede, denn schonend behandeln muss der Mieter die Mietsache auch ohne Extravereinbarung.

"Der Mieter hat bei Mietende die Schönheitsreparaturen, soweit erforderlich, durchzuführen."
Nach dieser Rückgabeklausel muss der Mieter die Wohnung nicht nur besenrein zurückgeben, sondern auch (in erforderlichem Umfang) renovieren.