Neuigkeiten aus der Rechtsprechung zum Thema Eigenbedarf

Die Rechtsprechung bezüglich des Themas Eigenbedarf hat sich klammheimlich verändert. Immer öfter urteilen Gerichte zugunsten der Immobilienbesitzer beziehungsweise Vermieter, wenn es sich um das Thema Eigenbedarf handelt. Was sollten Sie als Mieter wissen und was für Möglichkeiten haben Sie, sich bei Kündigung wegen Eigenbedarf zu wehren?

Die Kündigungsschreiben kommen oft unerwartet, mit denen die Mieter aufgefordert werden, innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist ihre Wohnung wegen Eigenbedarf zu verlassen. Die Chancen für Mieter stehen oftmals schlecht, trotz einer derartigen Kündigung in ihrer Wohnung bleiben zu können. Die Gerichte entscheiden heute vermieterfreundlicher als noch vor einigen Jahren. Gewisse Schutzvorschriften werden geradezu ausgehebelt. Dazu gibt es viele Beispiele, vor allem aus den Akten des Bundesgerichtshofs.

Die Richter haben die Kündigungsrechte der Vermieter zum Beispiel dahingehend erweitert, dass bei der Umwandlung von Häusern in Eigentumswohnungen die bis dahin geltende Kündigungssperrfrist von drei Jahren mit der Gründung einer BGB-Gesellschaft wegfällt. Werden die entstandenen Eigentumswohnungen also nicht an einzelne Personen verkauft, sondern an eine BGB-Gesellschaft, greift keine Sperrfrist (VIII ZR 231/08).  

Diese entstandene Möglichkeit hat zur Folge, dass jetzt wesentlich mehr Eigenbedarfskündigungen erfolgen, denn eine BGB-Gesellschaft kann formlos gegründet werden und wird nach dem Verkauf der Wohnungen wieder problemlos aufgelöst.

Des Weiteren wurde der Kreis der Verwandten, für die der Vermieter Eigenbedarf anmelden kann, nochmals erweitert. Früher wurde eine derartige Kündigung nur akzeptiert, wenn es den Kreis der engen Verwandten betraf – also Kinder, Eltern oder Enkel. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 159/09) wurde der Kreis der Verwandten jetzt auf Geschwister, Neffen und Nichten ausgedehnt. Wenn man früher noch darauf bestand, dass eine enge persönliche Bindung vorhanden sein musste, so genügt heute einfach der Verwandtschaftsgrad.

Lesen Sie mehr dazu in meinem Artikel "Kündigung wegen Eigenbedarf – Ihre Möglichkeiten als Mieter".