Mietsicherheit: Wann sind mehr als drei Monatsmieten Kaution erlaubt?

Die Höhe der ausstehenden Mieten ist in Deutschland zurzeit so hoch wie nie zuvor. Um als Vermieter vorzubeugen, sind zwei Dinge besonders wichtig: Die besonders gründliche Auswahl eines Mieters und die ausnahmslose Vereinbarung einer Mietsicherheit.
Mietsicherheit begrenzt
Bei der Mietsicherheit ist jedoch der Spielraum begrenzt: Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 551 nämlich vor, dass bei der Vermietung von Wohnungen die Mietsicherheit höchstens die dreifache Monatsmiete betragen darf. Dabei ist mit Monatsmiete gemeint: die Nettokaltmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen und ohne Betriebskostenpauschale.

Zwei neue Urteile

In zwei aktuellen Entscheidungen ist die Begrenzung bei der Mietsicherheit von den Gerichten noch einmal klargestellt worden. Dabei ging es jeweils um einen Vermieter, der mit seinem Mieter die Zahlung einer Miete in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete zuzüglich die Stellung einer Bürgschaft verlangt hatte.
Weil sich die Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses weigerten, die vereinbarten Schöhnheitsreparaturen auszuführen, griffen die Vermieter auf die Kaution zurück. Diese reichte für die Renovierungskosten aber nicht aus, so dass die Vermieter die restliche Zahlung von den Bürgen forderten.
Sowohl das Landgericht Coburg als auch das Oberlandesgericht Bamberg gaben in ihren Entscheidungen jedoch den Bürgen Recht: Hinsichtlich der Bürgschaft sagen die Richter jeweils eine unzulässige Übersicherung des Vermieters gegeben, da diese über die zulässige Mietsicherheit von drei Monatskaltmieten hinausgehe (LG Coburg, Az 23 O 676/05 und OLG Bamberg, Az 6 U 75/05).
Einzige Ausnahme
Allerdings gilt nach Meinung der Richter die Ausnahme zu Ihren Gunsten als Vermieter: Wird Ihnen zur vereinbarten Kaution vom Mieter oder einem Dritten eine zusätzliche Mietsicherheit freiwillig angeboten, ist dies wirksam. Auch dann, wenn dadurch die Mietsicherheit insgesamt drei Monatskaltmieten übersteigt. In einem solchen Fall muss der Bürge also für die Verbindlichkeiten Ihres Mieters einstehen und zahlen.