Mietpreisbremse und Co: Neuigkeiten für Mieter im Jahr 2015

Eines dürfte Sie hierbei ganz besonders freuen, denn mit einer entsprechend geplanten Mietpreisbremse sollen ansteigende Mietkosten weitestgehend gedrosselt werden, um gleichzeitig dem ungerechtfertigten Mietwucher wirksam und nachhaltig entgegen zu wirken. Selbst für den Fall, dass eine entsprechende Maklerprovision fällig werden sollte, dürfen Sie als Mieter kräftig durchatmen, denn diese muss nun künftig vom Besteller aufgebracht werden.

Damit durften Vermieter ab dem kommenden Jahr 2015 sehr zur Freude der Mieter sprichwörtlich gesagt ein ganz klein wenig dumm aus der Wäsche gucken! Weshalb werden Sie sich jetzt sicherlich fragen? Ganz einfach, auf der Webseite von immowelt.de finden Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen, welche Ihnen die neuen Veränderungen sowie damit verbundenen Vorteile etwas ausführlicher erläutern.

Des einen Freud ist des anderen Leid!

Genauer gesagt sind es zwei Neuregelungen, welche die Ausgangssituation aus Sicht der Mieter im kommenden Jahr 2015 um ein Vielfaches verbessern dürften. Zum einen soll mit einer geplanten Mietpreisbremse seitens des Gesetzgebers dem gewaltigen Anstieg der Mieten in Ballungszentren wirksam entgegengewirkt werden. Zum Zweiten wird mit einem sogenannten Bestellerprinzip, welches besagt, dass zukünftig anfallende Maklerprovisionen vom Vermieter getragen werden müssen, es sei denn, der Mieter selbst hatte einen Makler beauftragt!

Diese geplanten Änderungen sollen noch in der ersten Hälfte des neuen Jahres 2015 rechtswirksam in Kraft treten. Glücklich schätzen können sich Mieter, die an Vermieter geraten, die die Mietverwaltung einer Hausverwaltung nutzen. Hier entstehen meist auch keine Maklerprovisionen und eine professionelle Mietverwaltung bietet noch viele weitere Vorteile.

Was besagt die geplante Mietpreisbremse letztendlich?

Durfte bis zum heutigen Tag der Vermieter im Zuge einer Neuvermietung noch den Mietpreis weitgehend selbst bestimmen. Doch im kommenden Jahr 2015 dürfte damit endgültig Schluss sein, denn eine geplante Mietpreisbremse wird diesem Wucher wirksam ein Ende setzen. Durfte bis jetzt der vom Vermieter verlangte Mietpreis noch deutlich über der vergleichbaren ortsüblichen Miete liegen, denn erst wenn diese mehr als 20 Prozent darüber liegt, darf von einer Mietpreisüberhöhung gesprochen werden.

Mieter haben deshalb im Falle eines Rechtsstreits oftmals nach Nachsehen, denn hierzu verlangt die Rechtsprechung eine Beweiserbringung in der Form einer glaubhaften Beweisführung, dass diese nur aufgrund keiner anderen Ausweichmöglichkeiten in Kauf genommen wurde.

Für den Fall das ein eindeutiger nicht erbracht werden konnte, gilt folgendes Prinzip: Vertrag ist Vertrag, was sich zum Nachteil des Mieters auswirkt. Auch für den Fall einer fälligen Maklerprovision wird sich im kommenden Jahr einiges ändern und Mieter können durch ein geplantes Bestellerprinzip aufatmen.