Fußball WM 2010: Was Ihre Mieter dürfen und was nicht

Die Fußball WM 2010 ist in vollem Gange. Mieter und Vermieter, die mit Fußball nichts am Hut haben, müssen dennoch, zumindest während der Übertragungen von Spielen des deutschen Teams, ausgelassenes Fußballfieber in ihrer Umgebung und vor den Häusern dulden.

WM-Siegesfeiern in Maßen – sonst droht dem Mieter eine Abmahnung
Ob Jubelrufe oder Empörungsschreie während der Fußball WM, jeder Mieter muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Ausgelassenes Feiern in Ihrem Mietshaus stellt außerdem eine Gefährdung Ihres Eigentums dar, die Sie nur bis zur Grenze des Zumutbaren hinnehmen müssen.

Sollten einige Mieter im Anschluss an ein für Deutschland wichtiges Fußballspiel bei der WM noch ein kleines Fest vor dem Haus oder in ihrer Mietwohnung begehen, können Sie dies als Vermieter nicht beanstanden. Die Lärmbelastung der Nachbarschaft muss sich allerdings in Grenzen halten. Gegen Mitternacht sollte eine "WM-Siegesfeier" deshalb spätestens beendet sein.

Wenn einzelne Ihrer Mieter nachweislich über die Stränge schlagen, sollten Sie allerdings insbesondere auch nach Beschwerden anderer Mieter mit einer Abmahnung reagieren.

Ausnahme wenn Deutschland Fußball-WM Weltmeister wird
Uneinheitlich ist die Rechtsprechung zu der Frage, ob Vermieter bei besonderen Anlässen auch mal ein Auge zudrücken müssen. Nein, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gesagt. Es gebe grundsätzlich zwischen 22.00 und 7.00 Uhr kein solches Recht (Az. 5 Ss-Owi-149/ 95).

Anders das Landgericht Frankfurt: Feste müssen von den Nachbarn bis zu 4-mal im Jahr hingenommen werden (Az. 2/21 O 424/88). Bei Karneval, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in der eigenen Wohnung müssen die Nachbarn damit verbundenen Lärm zur Schlafenszeit akzeptieren. Ein solcher Ausnahmetatbestand gilt zumindest dann, wenn Deutschland bei der Fußball-WM Weltmeister werden sollte.

WM-Dekoration außerhalb der Wohnung können Sie dem Mieter verbieten
Viele Mieter drücken außerdem ihre Begeisterung für die Fußball WM durch Aufhängen von Fahnen und Wimpeln aus. Die eigenen vier Wände dürfen Ihre Mieter nahezu nach Belieben schmücken. Eine nationale Fahne dürfen Mieter auch beispielsweise an der Außenseite der Wohnungstür oder am Balkon anbringen. Natürlich darf es sich nicht um Fahnen und Wimpel mit verbotenen Symbolen, beispielsweise solchen des Nationalsozialismus handeln.

Ihre Genehmigung als Vermieter benötigten Mieter aber dann, wenn sie Teile des Gebäudes außerhalb ihrer Mietwohnung, beispielsweise die Fassade, die Haustür oder den Vorgarten für die Fußball WM schmücken wollen. Sie können Ihre Zustimmung dann verweigern, wenn die Dekoration den Gesamteindruck Ihres Mietshauses beeinträchtigt.