Eine Bürgschaft ist als Mietkaution prinzipiell zugelassen

Hat Ihnen auch schon mal ein Mietinteressent anstatt einer Mietkaution eine Bürgschaft der Bank oder etwas ähnliches angeboten? Dass Sie dabei ein komisches Gefühl im Bauch haben, ist nachvollziehbar. Allerdings ist eine Bürgschaft anstelle einer Mietkaution durchaus legitim. Sie sollten nur ein paar Punkte beachten, wenn Sie eine solche Bürgschaft als Mietkaution akzeptieren.

Eine Bürgschaft als Mietkaution
Prinzipiell ist die Bürgschaft eine zulässige Alternative zur Übergabe von Geld als Mietkaution. Bürgschaft bedeutet, dass sich eine andere Person, in Ihrem Fall eine Bank, Ihnen gegenüber verpflichtet, für die Zahlungspflichten Ihres Mieters einzustehen. Die Vorteile für den Mieter: Er braucht bei Mietbeginn die relativ hohe Kautionssumme nicht zu berappen, sondern kann das Geld stattdessen beispielsweise in die Einrichtung der neuen Wohnung investieren. Darin liegt aber zugleich auch das Risiko für Sie als Vermieter.

Rest-Risiko bei der Bürgschaft als Mietkaution: finanzielle Verhältnisse besser prüfen
Eine Bürgschaft kann nämlich erstes Zeichen einer schlechten finanziellen Lage des Mieters sein. Wenn der Vertragspartner es bereits nicht schafft, die Kaution aufzubringen, befürchten Vermieter, später bei eventuellen Nebenkosten-Nachzahlungen oder gar der monatlichen Miete auf den Kosten sitzen zu bleiben. Prüfen Sie daher die finanziellen Verhältnisse Ihres Mietinteressenten genau.

Lassen Sie sich die Gehaltsbescheinigungen der letzten Monate zeigen, fragen Sie beim Arbeitgeber und beim bisherigen Vermieter nach. Besteht kein Hinweis auf Zahlungsschwierigkeiten des Mieters, dürfen Sie eine Bankbürgschaft durchaus als Mietkaution akzeptieren. Eine höhere Sicherheit als bei der Barkaution erzielen Sie dadurch jedoch nicht, denn auch der Bürge haftet nur in Höhe von maximal drei Monatsmieten.