Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis

Wenn Sie als Vermieter oder Hauseigentümer einen Energieausweis beantragen, sollen Sie darauf achten, dass Sie vom Aussteller für Ihr Gebäude energetische Modernisierungsempfehlungen erhalten. Fachleute, die den Ausweis ausstellen, sind dazu verpflichtet, sinnvolle Maßnahmen für eine kostengünstige Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes vorzuschlagen.

Entsprechend der EU-Richtlinien müssen die Energiefachleute Empfehlungen für eine Verbesserung der Gesamtenergiebilanz geben. Grundsätzliche gilt die Pflicht zur Erstellung von Modernisierungsempfehlungen sowohl für den Bedarfs- als auch für den Verbrauchs-Energieausweis.

Empfehlungen zur Optimierung der Energiebilanz
Durch die Empfehlungen hat ein Vermieter oder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die energetische Optimierung des Gebäudes auszubauen. Sie erhalten konkrete Verbesserungsmöglichkeiten bzgl. der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Dazu bekommt der Vermieter hilfreiche Hinweise, wie er seinen Energieaufwand reduzieren kann und welche einzelnen Energiesparmaßnahmen sich sinnvoll miteinander kombinieren lassen. Diese Modernisierungsempfehlungen bilden einen wesentlichen Inhalt des Energieausweises.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 sollen die Modernisierungsempfehlungen durch kurze, fachliche Hinweise dargestellt werden. Diese müssen in das entsprechende Formular, das die EnEV bereitstellt, eingetragen werden. Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, z. B. weil das Gebäude bereits umfassend energetisch saniert wurde, hat der Aussteller dies dem Eigentümer mitzuteilen und auch im Energieausweis zu vermerken. Die Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis müssen vom Aussteller immer mit angefügt sein.

Modernisieren und Geld sparen
In den Modernisierungsempfehlungen geht es vor allen darum, Ihnen als Vermieter energetische Defizite sowie sinnvolle und praktische Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Empfehlungen dienen nur der Information und verpflichten Sie als Vermieter nicht die Maßnahmen umzusetzen. Nach den EU-Richtlinien sollen nur wirklich wirtschaftlich rentable Maßnahmen vorgeschlagen werden, die aus energetischer Sicht eine sinnvolle Investition in ihr Gebäude rechtfertigen.

Praktische Maßnahmen, die eine Investition in die Verbesserung der Energiebilanz Ihrer Immobilie bedeuten, sind z. B. der Austausch von Fenstern, eine zusätzliche Dämmung oder ein Austausch der Heizanlage.