EnEV: Der Energieausweis als Kernstück

Der Energieausweis als Hauptinstrument der EnEV schreibt die energetische Qualität von Gebäuden fest. Mit seinem Tachoprinzip nach Farbverläufen wird der Vergleich zu anderen Gebäuden möglich.

Entsprechend gibt es auch differenzierte Energieausweise je nach Berechnungsmethode: Verbrauchsausweise oder Bedarfsausweise, Ausweise nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der Aussteller birgt mit eigenhändiger Unterschrift für die Korrektheit der Daten und kann bei Fehlern belangt werden.  

Inhalt des Energieausweises 
Der Energieausweis enthält die wichtigsten Energiedaten, das "Energielabel“, leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen. Über die Einordnung nach dem Farbverlauf (Ampelprinzip Grün, Gelb, Rot) auf dem Tachoband (Tacholabel) wird ein Vergleich der Energieeffiziens mit anderen Gebäuden möglich.

Sind Methoden zur Steigerung der Energieeffiziens angezeigt, sind sie im Energieausweis aufzunehmen. Sie sind Richtwerte für den Gebäudeeigentümer, aber ersetzen keine Energieberatung.

Die dena stellt die Energieausweisformulare auf ihrer Website zur Verfügung (dena-Formulare). Es gibt je nach Berechnungsmethode auch differenzierte Formulare für die Erstellung eines Energieausweises, der nach Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Verbrauchs- und Bedarfsbasis unterscheidet (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis).

Zum Ansatz kommen folgende Verbrauchs- oder Bedarfswerte: 1. Heizenergie- und Stromverbrauchswert oder 2. Energiebedarf und Endenergiebedarfs-Vergleichswert oder 3. Energieverbrauchskennwert und Endenergiebedarfs-Vergleichswert.

Die meisten Eigentümer können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Eine Pflicht zum Bedarfsausweis besteht beim Neubau und bei älteren unsanierten Wohngebäuden (Baujahr bis Ende 1965) mit bis zu vier Wohneinheiten. Denkmalschutzimmobilien sind frei von der Pflicht zum Energieausweis.

Der Verbrauchsausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäudehülle (Fenster, Wärmedämmung) und haustechnischen Anlagen (Heizung, Warmwasserbereitung) bzw. den Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Dabei werden auch Klima und (längerer) Leerstand berücksichtigt, was von Experten kritisch gesehen wird, da es die Aussage durch zu viele Faktoren verfälschen kann.

Der Bedarfsausweis ist beim Neubau und alten Wohngebäuden vorgeschrieben und sehr aufwendig. Er ist an Größe und Aufwand gebunden und kann von Architekten, Ingenieuren und Energieberatern im Handwerk erstellt werden, die eine adäquate Qualifikation, Berufserfahrung oder Fortbildung mitbringen. 

Bei Wohngebäuden ist der Energieausweis freiwillig, für Nichtwohngebäude obligatorisch nach §§ 16ff EnEV 2009. Wird ein Objekt vermietet oder verkauft, muss ein Immobilieneigentümer seit 1.1.2009 – wenn es ein Wohnhaus ist und seit 1.7.2009 – wenn es eine Gewerbeimmobilie ist – einen Energieausweis besitzen. Dieser gibt dem Interessenten der Immobilie Auskunft über die Energieeffiziens der Gebäudehülle, Heiztechnik, Warmwasserbereitung, Beleuchtung und Klimatisierung.

Berechnungsmethoden beim Energieausweis
Bei Neubauten und Modernisierungen wie An- und Ausbauten, in dessen Prozedere die ingenieurmäßige Energiebedarfs-Berechnung des Gesamtgebäudes erfolgt, ist auf dieser Grundlage ein Energieausweis zu erstellen. Im Bestandsbau kann der Energieausweis neben dem obigen Prozedere auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauches erfolgen. Die EnEV und ihre Bekanntmachungen regeln beide Berechnungsmethoden, die auch Ausnahmen vorsehen.

Im Neubau sind die Planungsdaten für den Ausweis relevant. Im Bestandsbau werden Gutachter bestellt, die das Gebäude vor Ort vermessen, z. B. Maße, Verbrauchsdaten, energetische Qualität der Außenbauteile und Heizungsanlage, wonach der Ausweis inklusive diverser Modernisierungsvorschläge erstellt wird.

Die Erhebung ist nach EnEV auch durch den Eigentümer mit Amtserhebungsbogen möglich. Dieser gibt die Daten an den Aussteller weiter, der den Ausweis ausschreibt und unterzeichnet, sofern er mit den Daten einverstanden ist.

Der Aussteller birgt mit eigenhändiger Unterschrift für die Korrektheit der Daten und kann bei Fehlern belangt werden. Fehler können das unberechtigte Ausfüllen eines Ausweises sein oder das fehlerhafte oder verspätete Vorlegen gegenüber dem Interessenten oder reine Datenfehler. Dies alles stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann belangt werden.

Preis für den Energieausweis
Der Preis für das Ausstellen eines Energieausweises wird zwischen Aussteller und Auftraggeber frei ausgehandelt und ist ohne staatliche Vorgaben. Es existieren allerdings Erfahrungswerte. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis sind in der Regel gering (25 – 100 EUR), der Bedarfsausweis kostet erheblich mehr (200 – 800 EUR).

In weiteren Artikeln zur Serie werden  Regelungen zur Energieeinsparverordnung EnEV und zum Energiepass beschrieben, die sowohl für Eigentümer als auch Vermieter immer wichtiger werden.