Zwangs-Wärmedämmung von Immobilien – lassen Sie sich nicht abzocken!

Derzeit wird erwogen, Immobilieneigentümer und letztlich auch Wohnungsmieter mit einem Billionen-Betrag zur Kasse zu bitten: Per staatlichem Zwang soll der Immobilienbestand in Deutschland wegen des Klimawandels auf den modernsten Stand der Wärmedämmung gebracht werden. Lesen Sie hier, wie Sie sich als Immobilieneingentümer dagegen wehren können.

Wärmedämmung von Immos – oft ein großer Unfug

Eigentlich sollte man annehmen, dass jeder Hauseigentümer selbst darüber entscheiden kann, ob und wie er seine Immobilie dämmt. Nicht so, wenn es nach den Plänen des Bundes geht. Vor allem für ältere Bauten, die dämmungstechnisch nicht dem modernsten Stand entsprechen, wird eine Sanierungspflicht der Eigentümer erwogen – ein tolles Geschäft für die Baubranche.

Bautechnisch ist eine nachträgliche Wärmedämmung von Altbauten allerdings häufig kompletter Unsinn, denn oft kommt es nach einer aufwendigen Sanierung zur vermehrten Schimmelbildung in der Bausubstanz. 

Lassen Sie sich nicht vom Staat unter Druck setzen

Experten vermuten, dass Eigentümer für ein Einfamilienhaus mit Kosten von potenziell bis zu 50.000 Euro rechnen müssten. Pikant: Die meisten Immobilienbesitzer haben dafür schlicht nicht das nötige Geld, sondern sind froh, wenn sie ihr Baudarlehen abbezahlen können. Angeblich soll schon im Sommer 2012 eine entsprechende gesetzliche Regelung zur Zwangssanierung von Altbauten erlassen werden.

Mein Tipp hierzu vorab: Sanieren Sie jetzt nicht vorschnell Ihre Immobilie in vorauseilendem Gehorsam, sondern warten Sie erst einmal ab. Es kann gut sein, dass diese gesetzliche Regelung wegen des massiven Widerstands von Immobilieneigentümern und Mieterverbänden nicht kommen wird. 

Prüfen Sie, inwiefern eine Wärmedämmung bei Ihnen überhaupt sinnvoll ist

Zunächst einmal
sollten Sie sich Zeit nehmen und mithilfe eines Bausachverständigen
prüfen lassen, inwiefern für Ihre Immobilie eine Wärmedämmung überhaupt
bautechnisch sinnvoll ist. Wie ich schon andeutete, ist eine umfassende
Sanierung wegen der steigenden Gefahr eines Schimmelbefalls häufig
unsinnig. Es mag allenfalls sinnvoll sein, uralte und undichte Fenster
durch neue Fenster zu ersetzen – aber bitte nicht für 50.000 Euro!
Sollten sich die Behörden mit einer Minimalst-Sanierung nicht zufrieden
geben, empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt.

Mögliches rechtliches Schlupfloch: Denkmalschutz

Es dürfte
zwar nur wenige meiner Leser betreffen, aber wenn Ihre Immobilie unter
Denkmalschutz steht, dann haben Sie eventuell einen Trumpf gegen die
kommende Zwangs-Wärmedämmung in der Hand. Ein Eingriff in die
Bausubstanz dürfte dann nur bedingt zulässig sein. Vor allem Änderungen
an der Fassade kommen dann wegen des Denkmalschutzes vermutlich nicht
in Betracht.

In jedem Fall sollten Sie gegenüber den Behörden massiven
verbalen und juristischen Widerstand leisten. Im Einzelfall können Sie
sich anwaltlich beraten lassen, ob Sie für Ihr Objekt Denkmalschutz
erlangen oder ob ein bereits bestehender Denkmalschutz zu Ihren Gunsten
ausgenutzt werden kann. 

Zeigen Sie Ihrem Abgeordneten die rote Karte

Immobilienbesitzer
sollten schon jetzt im Vorfeld gegenüber der Politik klar zum Ausdruck
bringen, dass eine staatliche Zwangs-Wärmedämmung von der Bevölkerung
nicht hingenommen wird. Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten eine
E-Mail und kündigen Sie Ihren
politischen und juristischen Widerstand an.

Sollte auch ein
konzertiertes Vorgehen von Immobilieneigentümern unsere Politiker nicht
zur Vernunft bringen, bleibt nur noch die Option, gegen ein künftiges
Gesetz zur Zwangsisolierung juristisch vorzugehen. Da
Zwangs-Wärmedämmungen bautechnisch zu hinterfragen sind und zudem wohl
auch gegen das Grundgesetz verstoßen, besteht die Wahrscheinlichkeit,
dass Gerichte ein entsprechendes Gesetz rasch zu Fall bringen würden.

Stand: 28.02.2012