Was sich 2009 für Sie als Vermieter geändert hat

Für Vermieter und Immobilienbesitzer haben sich seit dem Beginn des neuen Jahres einige Regeln geändert. Die wichtigsten sind:

Erneuerbare Energien Pflicht für Neubauten
Eigentümer neuer Wohngebäude werden durch das "Erneuerbare Energien Wärmegesetz" (EEWärmeG) verpflichtet, den Wärmebedarf teilweise mit erneuerbarer Energie via Solarwärmeanlage, Wärmepumpe oder Biomasseheizung zu decken. Davon betroffen sind alle Gebäude, für die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wird.

Neue Vergütungsregelung für das öffentliche Stromnetz
Wenn Sie zukünftig Solarstrom erzeugen und diesen ins öffentliche Netz einspeisen, so müssen Sie der Bundesnetzagentur Standort und Leistung Ihrer Fotovoltaikanlage melden, da es sonst keine Vergütung für den Strom gibt. Davon nicht betroffen sind Anlagen, die bereits bis 31.12.2008 in Betrieb gegangen sind oder ausschließlich Strom zum Eigenbedarf erzeugen.

Energieausweis ab Baujahr 1966
Des Weiteren wird der Energieausweis auch für Wohngebäude ab dem Baujahr 1966 Pflicht. Der Ausweis muss bei Verkauf oder Vermietung des Hauses oder der Wohnung vorgelegt werden. Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen haben Sie als Vermieter die Wahl zwischen Bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.   Diese Regelung gilt auch für kleinere Gebäude, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde.

Novellierte Heizkostenverordnung
Schließlich ist die novellierte Heizkostenverordnung wie geplant am 01.01.2009 in Kraft treten. Hinsichtlich der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung, soll das Ergebnis der Ablesung dem Mieter in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe bleibt Ihnen als Vermieter oder Wohnungseigentümer überlassen.

In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Neben den Mess- und Abrechnungskosten können Sie als Vermieter auch die Kosten der Verbrauchsanalyse auf die Mieter umlegen.