Reform der Mietgesetze: Diese 4 Punkte sollen im Mietrecht geändert werden

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Mietrecht zu ändern, doch die schwarz-gelb Koalition lässt sich viel Zeit mit der geplanten Reform der Mietgesetze. Jetzt wurde vermeldet, dass in der ersten Jahreshälfte ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt werden soll.
  • Verringerung des CO2-Ausstoßes durch energetische Gebäudesanierung

Kernpunkt der Reform ist die Steigerung der Anreize für eine energetische Verbesserung der Gebäudedämmungen. Konkret beabsichtigt die Regierung, dass 18 Millionen Häuser bis 2050 modernisiert werden. Dadurch soll der Energieverbrauch von Gebäuden um 80 Prozent verringert werden. Mehr als elf Prozent der Kosten werden die Hausbesitzer auch künftig nicht auf die Mieter abwälzen können. Das stellte Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der "Financial Times Deutschland" klar – und bremste damit Vermieter-Erwartungen.

  • Die Kündigungsfristen von Vermietern und Mietern sollen angeglichen werden

Von den vielen Reformvorhaben sind im Wesentlichen vier übrig geblieben: Gleiches Recht für Alle – genau das ist im Mietrecht häufig leider nicht die Devise, wenn man sich die unterschiedlichen Kündigungsfristen anschaut: Während sie für Mieter immer drei Monate betragen, verlängern sie sich für Vermieter um weitere drei Monate auf sechs oder neun Monate, wenn das das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung zwischen fünf und acht Jahre oder länger als acht Jahre gedauert hat (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Regierung plant, diese Ungleichbehandlung aufzuheben – künftig sollen auch Vermieter immer mit drei Monaten Frist ordentlich kündigen können.

  • Mietminderungsmöglichkeiten während Bauarbeiten sollen einschränken werden.

Weiter umstritten ist in der Regierung, ob Mieter wegen Modernisierungsmaßnahmen eine Mietminderung geltend machen können. Nach geltendem Recht können Mieter je nach Erheblichkeit der Beeinträchtigung bis zu 100 Prozent der Miete einbehalten. Die Immobilienwirtschaft sieht darin ein Haupthindernis für Modernisierungen. In der CDU gibt es deshalb Überlegungen, Minderungsmöglichkeiten auf drei Monate zu beschränken.

  • Mietnomaden sollen schneller als bisher aus der Wohnung verwiesen werden können

Die Justizministerin will an dieser Stelle die Rechte der Eigentümer stärken. "Die Verfahren bei der Vollstreckung von Titeln sind häufig zu lang, es wird vereinfachte Räumungs- und Pfändungsmöglichkeiten geben", sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Von der Räumungsklage bis zum Auszug unter Zwang vergeht momentan häufig mehr als ein Jahr, diese Dauer soll zum Schutze der Vermieter deutlich verringert werden.