Mietstreitigkeiten vor Gericht: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Im Vermietungsalltag kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Ob es um eine Nachzahlung der Betriebskosten, vermeintliche Mängel in der Wohnung, oder die ständig unpünktlich gezahlte Miete geht. Irgendwann stellen Sie vielleicht fest, dass Ihr Mieter auf stur schaltet und Sie mit einem sachlichen Gespräch nicht mehr weiterkommen. Dann müssen Sie etwas tun.

Mahnbescheid – das richtige Mittel für zahlungsfaule Mieter

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Eintreibung von Geldforderung. Statt einer ausführlichen Klageschrift füllen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids aus. In diesem benennen Sie nur Ihre Forderung nebst Zinsen und den Schuldner unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift. Bei einigen Gerichten ist es sogar möglich, einen Mahnbescheid online zu beantragen.

Das gerichtliche Mahnverfahren hat für Sie 3 entscheidende Vorteile:

  1. Sie können es ohne fremde Hilfe selbst einleiten und brauchen keinen Anwalt einzuschalten.
  2. Es geht deutlich schneller als ein Klageverfahren. Ihren vollstreckbaren Titel, den sogenannten Vollstreckungsbescheid, erhalten Sie oft schon nach 2 Monaten. Bei einer Klage brauchen Sie deutlich länger, bis Sie ein Urteil in Händen halten.
  3. Es ist billiger als ein Klageverfahren. Die Gerichtskosten betragen nur ein Sechstel der bei einer Klage anfallenden Kosten.

Allerdings ist das gerichtliche Mahnverfahren bei Mietstreitigkeiten vor Gericht nur dann der schnellere und kostengünstigere Weg, wenn Ihr Mieter dagegen keinen Widerspruch einlegt, sich also nicht dagegen zur Wehr setzt. Sie müssen daher realistisch einschätzen können, wie Ihr Mieter reagieren wird.

Klage bei Mietstreitigkeiten vor Gericht – der bessere Weg, wenn Ihr Mieter widersprechen wird

Eine Klage ist immer dann von Vorteil bei Mietstreitigkeiten vor Gericht, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass Ihr Mieter sich gegen die Geltendmachung der Forderung zur Wehr setzen wird. Eine Klage ist auch immer dann zielführend, wenn Sie ein Tun oder Unterlassen bezwecken: Sie möchten, dass Ihr Mieter sein Fahrrad nicht mehr im Hausflur abstellt, oder Sie möchten, dass er die Wohnung räumt.

Übrigens: In allen Mietstreitigkeiten vor Gericht aus Wohnraummietverhältnissen brauchen Sie auch bei einer Klage keinen Anwalt einzuschalten. Hier ist nämlich immer das Amtsgericht zuständig. Geht es dagegen um ein Gewerbemietverhältnis, ist das Landgericht zuständig, sobald Ihre Forderung 5.000 € übersteigt.

Mein Tipp bei Mietstreitigkeiten vor Gericht: Erst informieren, dann reagieren!

Haben Sie ein Problem mit Ihrem Mieter, ist es wichtig, dass Sie sich selbst ein Bild machen. Nur dann können Sie die Argumente Ihres Mieters richtig beurteilen, sich mit ihm sachlich auseinandersetzen und eine Einigung gezielt herbeiführen. Geht es um einen Mangel, informieren Sie sich persönlich vor Ort über die Sachlage. So können Sie beurteilen, ob der Mieter maßlos übertreibt oder ob an seiner Beschwerde etwas dran ist.

Vergessen Sie bitte auch nicht, sich in rechtlicher Hinsicht zu informieren. Nur wenn Sie rechtliche Stolperfallen, wie Beweisfragen oder Fristen etc., kennen, vermeiden Sie Fehler, die Ihr Geld kosten. Lassen Sie sich bitte auch nicht zu Kurzschlussreaktionen verleiten, wenn Ihr Mieter Sie unter Druck setzt. Für eine rechtliche Beratung haben Sie immer Zeit.

Fazit: Ist der Streitfall eingetreten, informieren Sie sich und wägen Sie das Für und Wider Ihrer Möglichkeiten ab. Bloßes Abwarten kann nur zu Ihrem Nachteil sein.