Kappungsgrenze: Neue Regelung für Mieterhöhungen

Die Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung ist für Vermieter ein wichtiger Faktor, der grundsätzlich berücksichtigt werden muss. Seit dem 1.Mai 2013 gilt das neue Mietrechtsgesetzt und auch die Regelungen zur Erhöhung der Miete haben sich damit geändert.

München senkt als Stadt die Kappungsgrenze

Seit dem 1.Mai gilt das neue Mietrecht. Es erlaubt den Bundesländern, die Kappungsgrenze für höchstzulässige Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent zu senken. Nun ist klar: Die erste Absenkung betrifft die Stadt München.

Die neue Regelung

Die bayerische Staatsregierung hat eine Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bezogen auf die Landeshauptstadt München beschlossen. Demnach dürfen die Mieten in München künftig innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Die Verordnung soll am 15.5.2013 in Kraft treten. Bislang durften Eigentümer die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöhen.

Auch in Nordrhein-Westfalen könnte die Kappungsgrenze in bestimmten Gemeinden bald abgesenkt werden: Die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen haben einen entsprechenden Antrag beschlossen, der in Kürze in den Landtag eingebracht werden soll. Anhand einer Untersuchung sollen Gebiete mit mangelhaftem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen nun ermittelt und dann für fünf Jahre für die niedrigere Kappungsgrenze bestimmt werden. Und auch für Berlin wird allgemein erwartet, dass die Kappungsgrenze bald gesenkt wird.

Berlin senkt Kappungsgrenze

Berlin senkt nun auch die Kappungsgrenze. Auch in Berlin dürfen Mieten in Zukunft nur noch um 15 Prozent in drei Jahren steigen. Damit macht nun auch das Land Berlin von der durch die Mietrechtsänderung eingeführten Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren.

Der Senat hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die Verordnung, die für ganz Berlin gilt, soll unmittelbar nach Pfingsten 2013 veröffentlicht werden und einen Tag danach in Kraft treten.

Mein Tipp: Dort, wo mit der Kappungsgrenze zu rechnen ist, sollten Vermieter und Mietverwalter prüfen, ob nicht zuvor eine Mieterhöhung durchgeführt werden kann.