Gesetzesänderung zur Maklerprovision: Bestellerprinzip entscheidet über Zahlungspflicht

Bislang ist es in Deutschland üblich, dass bei einem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie der künftige Käufer oder Mieter die Provision des Maklers zahlen muss. Doch dieses Verfahren ist bereits seit geraumer Zeit heftig in Kritik geraten. Denn gerade Mieter sehen es immer weniger ein, für einen Makler zu zahlen, den sie nicht in Auftrag gegeben haben. Daher soll künftig hier das Bestellerprinzip gelten.

Demnächst sollen Maklerprovisionen nach dem Bestellerprinzip bezahlt werden. Das bedeutet, dass derjenige den Makler zahlen muss, der auch diesen beauftragt hat. Bislang war das in der Regel der Mieter oder Käufer. Das neue Gesetz bestimmt nun, dass der Besteller die Provision des Maklers übernehmen muss.

Aktuelle Rechtslage bei Vermietung

Die aktuelle Rechtslage besagt, dass bei der Vermietung über einem Makler eine Provision fällig wird, sobald der Mietvertrag zustande kommt. Für die Provision gilt eine Obergrenze von 2,38 Monatsmieten kalt. Berechnungsgrundlage ist die Höhe der gesetzlich zulässigen Miete. Die wichtigste künftige Änderung besteht darin, dass nun derjenige die Kosten für den Makler zahlen muss, der ihn auch beauftragt hat.

Neue Gesetzesregelung ab Mitte 2015

Die neuen Änderungen des Gesetzes gehören zum „Paket für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Nach Ansicht der Experten wird in den meisten Fällen nun nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter die Maklercourtage zu zahlen haben. Nur wenn der Mieter selber einen Makler beauftragt hat, muss er auch dafür aufkommen. Allerdings ist es strittig, ob es dabei tatsächlich für den Mieter zu einer finanziellen Entlastung kommt.

Stattdessen wird die Provision künftig vermutlich auf die Miete umgelegt – letztendlich kommt also auch hier im Saldo der Mieter für die Courtage auf. Die neue Regelung gilt allerdings nicht bei Immobilienkäufen, sondern gilt ausschließlich für die Vermietung. Bei einem Verkauf können Verkäufer nach wie vor frei bestimmen, wer für den Makler aufkommen muss. In den meisten Fällen ist das vermutlich wie bisher der Käufer.

Die Vorteile eines Maklers

Trotzdem kann es durchaus auch für den Mieter sinnvoll sein, einen Makler zu beauftragen – unter hausgold.de kann man beispielsweise nicht nur einen direkten Ansprechpartner in der Region ausfindig machen, sondern auch gleich einen kostenlosen Leistungsvergleich von 130.000 Maklern durchführen lassen. Der Vorteil liegt dabei klar auf der Hand: Makler punkten mit ihrer sehr guten Kenntnis des Marktes und ihrem Überblick über den aktuellen Markt. Dadurch führen sie effizient Suchende und Anbieter zusammen. Das spart Fahrtkilometer und Zeit für unnütze Besichtigungstermine.

Kann der Makler keine Immobilie finden oder vermitteln, fällt auch keinerlei Provision an. Zwar ersetzt ein Makler nicht den Notar und Rechtsanwalt, trotzdem kann er aber Hilfestellung beim Ablauf von Vermietung und Immobilienverkauf geben und viele wertvolle Tipps liefern. Er kennt die exakten Abläufe, die technisch notwendig sind, damit ein neuer Mieter in die Wohnung einziehen kann, oder eine Wohnung oder ein Haus den Besitzer wechselt.

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