Was zu den Erschließungskosten zählt und wer sie trägt

Ein Faktor macht vielen Grundstückskäufern die Kalkulation des Kaufpreises schwer: die Erschließungskosten. Denn oft verstecken sich mögliche Erschließungskosten zu öffentlichen Baumaßnahmen regelrecht unter der Straßendecke. Lesen Sie, was Sie bei den Erschließungskosten beachten sollten.

Erschließungskosten – Kostenrisiko begrenzen

Zur Erschließung und den damit entstehenden Erschließungskosten zählen hauptsächlichder Neu- oder Ausbau von öffentlicher Infrastruktur. Welche Kosten darunter fallen, lesen Sie auf experto.de in einer Checkliste zu den Erschließungskosten, die bei einem Grundstückskauf anfallen können.

Falls bei Ihnen bei einem Grundstücksgeschäft auch Erschließungskosten anfallen, ist es zwingend erforderlich, dass der Notarvertrag eine eindeutige Regelung darüber trifft, wer die Erschließungskosten zu tragen hat – der Verkäufer oder der Käufer.

Achtung: Wenn nichts geregelt ist, tragen Sie als Käufer die vollen Erschließungskosten, sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind.

Musterformulierung für den Kaufvertrag

Eine typische Formulierung, die den Interessen beider Vertragspartner gerecht wird, lautet wie folgt:

"Die Erschließungskosten aller Art bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages einschließlich durchgeführter Erschließungsmaßnahmen werden vom Verkäufer, für vom Tage nach der Beurkundung dieses Vertrages durchgeführte Maßnahmen, werden vom Käufer getragen. Gleichgültig wann die Erschließungskosten fällig und wem sie in Rechnung gestellt werden. Der Verkäufer garantiert, dass Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Anliegerbeiträge nach Landesrecht gegenwärtig weder offen noch gestundet sind."